In namentlicher Abstimmung votierten 371 dafür, 226 dagegen, 57 enthielten sich. Es soll langjährig geduldeten Ausländern ein Bleiberecht ermöglichen.
Voraussetzungen sind eine Sicherung des Lebensunterhalts, Kenntnisse der deutschen Sprache und ein Identitätsnachweis. Die Abschiebung von Straftätern und Gefährdern soll hingegen konsequenter durchgesetzt werden. Weitere Neuregelungen betreffen unter anderem Erleichterungen bei der Fachkräfteeinwanderung und den Zugang von Asylbewerbern zu Integrationskursen. Nach der vom Ausschuss geänderten Fassung des Gesetzentwurfs sollen das 18-monatige „Chancen-Aufenthaltsrecht“ Menschen erhalten, die am 31. Oktober 2022 seit fünf Jahren geduldet, gestattet oder mit einer Aufenthaltserlaubnis in Deutschland gelebt haben. Straftäter sollen vom „Chancen-Aufenthaltsrecht“ grundsätzlich ausgeschlossen bleiben, ebenso Personen, die ihre Abschiebung aufgrund von wiederholten, vorsätzlichen und eigenen Falschangaben oder aktiver Identitätstäuschung verhindern. Sofern die Voraussetzungen für die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis auch nach der 18-monatigen Aufenthaltsdauer nicht erfüllt sind, sollen die Betroffenen in den Status der Duldung zurückfallen. Ferner sieht das Gesetz laut Bundesinnenministerium vor, bestehende Bleiberechtsregelungen so anzupassen, dass mehr Menschen davon profitieren können: Demnach sollen gut integrierte Jugendliche und junge Volljährige nach drei Jahren Aufenthalt in Deutschland sowie bis zum 27. Lebensjahr die Möglichkeit für ein Bleiberecht bekommen. Besondere Integrationsleistungen von Geduldeten sollen gewürdigt werden, indem ihnen künftig nach sechs Jahren – oder schon nach vier Jahren bei Zusammenleben mit minderjährigen Kindern – ein Bleiberecht eröffnet wird. Angenommen wurde gegen die Stimmen von CDU/CSU, AfD und Die Linke außerdem ein ebenfalls von der Ampel vorgelegter Gesetzentwurf zur Beschleunigung von Asylverfahren.