Der Bundestag hat am Donnerstag die Befugnisse der Behörden ausgeweitet, um mehr Abschiebungen durchführen zu können. Das sogenannte „Rückführungsverbesserungsgesetz“ wurde mit Stimmen von SPD, FDP und Grünen beschlossen. Gegen das Gesetz stimmten die Fraktionen von CDU/CSU und AfD sowie einzelne Abgeordnete der Koalitionsfraktionen.
Das Gesetz sieht vor, dass der sogenannte „Ausreisegewahrsam“, der auch ohne Vorliegen von den Haftgründen verhängt werden kann, auf bis zu 28 Tage verlängert wird. Zudem sollen Abschiebungen in der Regel nicht mehr angekündigt werden müssen. Behörden sollen künftig auch Wohnungen von Dritten betreten dürfen, wenn sie darin Informationen zur Identitätsfeststellung von Ausreisepflichtigen erwarten. Verstöße gegen Einreise- und Aufenthaltsverbote werden als eigenständiger Haftgrund geregelt.
Darüber hinaus werden mit dem Gesetz die Leistungen für Asylsuchende für die ersten drei Jahre ihres Aufenthalts verringert. Die sogenannte Beschäftigungsduldung wird zugeleich ausgeweitet.
Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) sprach von „guten Rahmenbedingungen für Humanität und Ordnung“. Deutschland sei ein solidarisches Land, das Geflüchteten Schutz und Unterstützung gewähre. „Wer in Deutschland kein Bleiberecht hat, muss Deutschland auch wieder verlassen“, so die Innenministerin. „Wir werden mit einer Reihe an Neuerungen künftig effektiv verhindern, dass Personen untertauchen und damit ihre Abschiebung vereiteln.“
Der CDU-Politiker Christoph de Vries kritisierte das Gesetz als wirkungslos. Er begründete seine Kritik mit der geplanten Pflichtbeiordnung eines Anwalts bei Abschiebungen. Dieser könne seiner Ansicht nach Migranten vor einer Abschiebung warnen. Sein Parteikollege Phillip Amthor sprach gar davon, dass „die grüne Anti-Abschiebe-Industrie“ der Gewinner des Gesetzes sei.
Konstantin Kuhle (FDP) widersprach der Darstellung von de Vries und verwies darauf, dass dem Gesetz zufolge bei Gefahr einer Strafvereitlung auch ohne Anhörung eine Abschiebehaft vollzogen werden kann. Der Gesetzentwurf basiere auf den Wünschen der Ministerpräsidenten, sagte Stephan Thomae (FDP). „Wir hoffen, dass die Länder und Kommunen von diesen Möglichkeiten auch Gebrauch machen, denn die Abschiebungen führen am Ende die Länder und Kommunen durch“, so Thomae.
Die fraktionslose Abgeordnete Clara Bünger (Linke) warnte vor einer Kriminalisierung von privaten Seenotrettern im Mittelmeer und kritisierte das Gesetz grundlegend. „Es ist nicht nur entrechtend, sondern, sollten die Faschisten jemals regieren, haben sie damit ein wichtiges, legales Instrument in der Hand, um ihre Deportationspläne durchzusetzen“, so Bünger. „Und das sollte uns allen zu denken geben.“