Bundestag beschließt Reform des Klimaschutzgesetzes

Der Bundestag hat die umstrittene Reform des Klimaschutzgesetzes beschlossen. Das Vorhaben wurde am Freitag mit dem Großteil der Stimmen aus den Koalitionsfraktionen gegen das Votum der Opposition angenommen.

Der Bundestag hat die umstrittene Reform des Klimaschutzgesetzes beschlossen.

Das Vorhaben wurde am Freitag mit dem Großteil der Stimmen aus den Koalitionsfraktionen gegen das Votum der Opposition angenommen. Der Grünen-Abgeordnete Anton Hofreiter hatte schon im Vorfeld angekündigt, dagegen stimmen zu wollen.

Mit dem Gesetzentwurf sollen die Voraussetzungen geschaffen werden, um das Ziel, 65 Prozent weniger CO2 bis 2030 und Klimaneutralität bis 2045 erreichen zu können. Wie die Bundesregierung schreibt, steht der Entwurf im Kontext der gefährdeten rechtzeitigen Erreichung der Ziele der UN-Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung.

Hierzu sollen künftig Jahresemissionsgesamtmengen für alle Sektoren zusammengefasst eingeführt werden. Eine sektor- und jahresübergreifende Gesamtbetrachtung der Jahresemissionsgesamtmengen der Jahre 2021 bis einschließlich 2030 soll eine gegebenenfalls nötige Nachsteuerung ermöglichen.

Kritiker befürchten eine Aufweichung des Klimaschutzes. Zuletzt hatte vor allem der Verkehrssektor die Klimaziele immer wieder klar gerissen. Der Ampel wird vorgeworfen, mit der Reform das Haus von Minister Volker Wissing (FDP) aus der Verantwortung zu entlassen.

Bisher galt: Wenn einzelne Sektoren wie der Verkehrs- oder Gebäudebereich gesetzliche Vorgaben zum CO2-Ausstoß verfehlten, mussten die zuständigen Ministerien im nachfolgenden Jahr Sofortprogramme vorlegen. Nun muss erst nachgesteuert werden, wenn sich in zwei aufeinanderfolgenden Jahren abzeichnet, dass die Bundesregierung bei ihrem Klimaziel für das Jahr 2030 nicht auf Kurs ist.

Der CDU-Abgeordnete Thomas Heilmann hatte mit einem Eilantrag vor dem Bundesverfassungsgericht versucht, die Verabschiedung des Gesetzes noch in dieser Woche zu verhindern. Wie schon beim Gebäudeenergiegesetz beklagte Heilmann, dass den Abgeordneten zu wenig Zeit zur Befassung mit späten Änderungen eingeräumt worden sei. Das Verfassungsgericht lehnte den Antrag am Donnerstagabend ab.




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