Bundestag bezeichnet Holodomor als Völkermord

Seit rund 30 Jahren bemüht sich die Ukraine um eine internationale Anerkennung des Holodomors als Völkermord - am Mittwoch hat der Bundestag eine entsprechende Resolution beschlossen.

Zugestimmt haben die Abgeordneten der Ampelfraktionen sowie CDU/CSU. Enthalten haben sich AfD und Linke, Gegenstimmen gab es nicht.

Unter dem Holodomor wird die Hungersnot in den 1930er-Jahren in der Ukraine verstanden, die damals Teil der Sowjetunion war. Moskau wird vorgeworfen, dass der massenhafte Hungertod keine Folge von Missernten, sondern von der politischen Führung der Sowjetunion unter Josef Stalin verantwortet worden sei, heißt es in der Resolution. Der Holodomor stelle ein „Menschheitsverbrechen“ dar, aus heutiger Perspektive liege „eine historisch-politische Einordnung als Völkermord nahe“, schreiben die Abgeordneten. Bereits im Winter 1931/1932 seien Hunderttausende auf dem Land und in den Dörfern an Unterernährung gestorben, trotzdem seien gewaltsame Zwangsrequirierungen von Ernten fortgesetzt worden. „Hunger wurde zusätzlich als Strafe eingesetzt und bei Nichterfüllung der festgesetzten Abgabemengen ein Vielfaches an Getreide und anderen Lebensmitteln verlangt und konfisziert“, heißt es in dem beschlossenen Text. Die betroffenen Regionen seien abgeriegelt worden, um die Flucht der Hungernden in die Städte und den Transport von Lebensmitteln in die Regionen zu verhindern. Allein im Winter 1932/1933 seien dadurch in der Ukraine 3 bis 3,5 Millionen Menschen verhungert, schreiben die Abgeordneten. Im Geschehen der 1930er Jahre zeige sich das Streben der sowjetischen Führung nach Kontrolle und Unterdrückung der Bauern, der Peripherien des sowjetischen Herrschaftsprojektes sowie der ukrainischen Lebensweise, Sprache und Kultur.




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