Der Bundestag hat erstmals seit Jahrzehnten eine Reform des Postrechts beschlossen. Der Gesetzentwurf der Bundesregierung wurde am Donnerstag im Parlament mit den Stimmen der Ampelkoalition auf den Weg gebracht. Union und AfD stimmten dagegen, die Linke und das BSW enthielten sich.
Das Gesetz sieht unter anderem geänderte Zustellzeiten vor. Briefpost soll nicht mehr an sechs Tagen die Woche zugestellt werden müssen, damit der im Grundgesetz vorgesehene Universaldienst noch gewährleistet ist. Standardbriefe sollen nicht mehr nach ein bis zwei Werktagen am Ziel sein müssen – künftig gilt eine Frist von drei bis vier Tagen. Konkret ist vorgesehen, dass nach drei Tagen 95 Prozent der eingeworfenen Briefe beim Empfänger sein müssen und 99 Prozent am vierten Tag.
Außerdem soll die Obergrenze für Pakete, die von einer Person alleine zugestellt werden, künftig bei 20 statt bei 31,5 Kilogramm liegen. Subunternehmer sollen bei der Paketzustellung stärker kontrolliert werden. Der Einsatz von Brief- und Paketautomaten wird laut Gesetz ebenfalls erleichtert.