Bundestag erlaubt Videoverhandlungen an Zivilgerichten

In der Zivilgerichtsbarkeit und den Fachgerichtsbarkeiten soll künftig häufiger Videokonferenztechnik eingesetzt werden.

Das hat der Bundestag am Freitag mit den Stimmen der Ampelfraktionen sowie der Linksfraktion beschlossen. Mit dem Gesetz soll häufiger auf die physische Präsenz an einem bestimmten Ort verzichtet werden.

Außerdem sollen Sitzungen künftig auch in Videoform protokolliert werden können, wenn dies Bundesländer wünschen. Auch vollvirtuelle Videoverhandlungen sollen erprobt werden.




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