Bundestag ermöglicht mehr Investitionen des Bundes in die Schiene

Der Bund soll sich künftig auch an den Kosten der Unterhaltung und Instandhaltung des Schienennetzes beteiligen können.

Der Bund soll sich künftig auch an den Kosten der Unterhaltung und Instandhaltung des Schienennetzes beteiligen können. Das geht aus einer Änderung des „Bundesschienenwegeausbaugesetzes“ hervor, die der Bundestag am Donnerstag mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen und der Linken-Gruppe beschlossen hat. Die Unionsfraktion und die AfD-Fraktion stimmten dagegen. Die Gruppe „Bündnis Sahra Wagenknecht“ war nicht anwesend.

Künftig soll der Bund auch IT-Leistungen zur Digitalisierung der Eisenbahninfrastruktur und die Folgekosten aus Investitionsprogrammen des Bundes finanzieren können. Auch Bahnsteige sollen bei Sanierungen verlängert und barrierefrei umgebaut werden können.

„Wir stehen vor dem größten Investitionsprogramm in die Schiene in der jüngeren Geschichte der Bundesrepublik Deutschland“, sagte Michael Theurer (FDP), Beauftragter der Bundesregierung für den Schienenverkehr. „Zu den 42 Milliarden Euro, die vorgesehen waren in der mittelfristigen Finanzplanung, kommen jetzt nochmal 27 Milliarden dazu.“ Dies sei ein ganz klares Signal für den zukunftsträchtigen Verkehrsträger Eisenbahn. „Mit diesem Gesetz wird damit der Weg frei gemacht für eine klimaneutrale Mobilität der Zukunft.“

Michael Donth (CDU) kann keinen „Investitions-Turbo“ erkennen. „Das ist echt traurig, denn die Mittel für neuen Ausbau werden gekürzt“, sagte er. „Statt der von der Regierung zugesagten 45 Milliarden Euro werden es ja sowieso wohl nur 27.“ Eine zuletzt bekannt gewordene „Streichungsliste“ sieht Donth kritisch. „Die Bahn weist darauf hin, dass es keine sei. Es werde nur neu priorisiert nicht gestrichen. Das heißt mit anderen Worten: Die Projekte werden eben auf den Sankt-Nimmerleinstag verschoben“, so der CDU-Politiker.

Sein Kollege Ulrich Lange (CDU) kritisierte eine fehlende Kostenübernahme des Bundes für bei den Sanierungen anfallenden Schienenersatzverkehr. „Wie wird der Schienenersatzverkehr finanziert? Länder und Kommunen? Die Länder und Kommunen werden eine Teufel tun im Bundesrat diesem Gesetz zuzustimmen. Eine Milliarde Kosten allein für Busfahrer“, so Lange. „Wer soll die denn bezahlen?“

Detlef Müller (SPD), selbst Lokomotivführer, nannte das Gesetz einen Meilenstein. „Gerade die am stärksten belasteten Korridore des Schienennetzes sind in einem schlechten Zustand“, sagte Müller. „Deswegen ist es absolut richtig, dass die Bundesregierung und der Deutsche Bundestag trotz schwieriger Hausanlage in einem ersten Schritt für die anstehenden Mittel in Höhe von über 30 Milliarden Euro bereitstellen. Dafür, dass diese Mittel aber auch tatsächlich abfließen, ist es wichtig, dass wir mit dieser Novelle auch die erforderlichen rechtlichen Grundlagen für die Korridorsanierung endlich auf den Weg bringen.“




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