Bundestag verzichtet auf Hausverbote für Aktivisten

Der Bundestag hat bisher keine Hausverbote für Aktivisten der Gruppen "Letzte Generation" und "Extinction Rebellion" ausgesprochen, die den Parlamentsbetrieb gestört hatten.

Das berichtet die „Welt am Sonntag“ unter Verweis auf Angaben der Bundestagsverwaltung. Nach Informationen der Zeitung war es ein 30 Jahre alter Anhänger der Gruppe „Letzte Generation“, der am 11. Oktober um 20:56 Uhr Feueralarm im Erdgeschoss des Paul-Löbe-Hauses ausgelöst hatte.

Daraufhin musste das Gebäude geräumt und eine Veranstaltung der SPD-Fraktion zum Thema „Umweltkriminalität“ unterbrochen werden. Nach Informationen der „Welt am Sonntag“ war der Täter bereits in Schweden wegen einer Straßenblockade zu einer Bewährungsstrafe verurteilt worden. Am Tag zuvor hatte ein 19 Jahre alter Aktivist der Gruppe in der Kuppel des Reichstags ebenfalls Feueralarm ausgelöst. Auch gegen diesen wurde kein Hausverbot verhängt, teilte die Bundestagsverwaltung der „Welt am Sonntag“ mit. Demnach erstattete die Bundestagspolizei gegen beide Männer Strafanzeige wegen Hausfriedensbruchs und Missbrauchs des Notrufmelders. Parlamentspräsidentin Bärbel Bas (SPD) wollte sich auf Anfrage nicht zu den Feueralarmen äußern. Ihre Stellvertreterin Katrin Göring-Eckardt (Grüne) nannte Störungen des Parlamentsbetriebs inakzeptabel. „Jede Störung ist zu ahnden“, teilte ihr Büro mit.

Wie stark, ließ sie allerdings offen. Deutlicher wurde Vizepräsidentin Petra Pau (Linke): „Die Funktionsfähigkeit des Parlamentsbetriebs ist ein Verfassungsgut, ihre Gefährdung oder gar Störung ist klar rechtswidrig und daher nicht zu dulden, sondern wirksam zu sanktionieren.“ Pau zeigte Verständnis für die Störer, weil sie „zweifellos ein wichtiges Anliegen“ hätten. Die Ziele seien legitim, die Methoden aber „eindeutig nicht legal“.

Wie niedrig die Strafen für Störer im Bundestag sind, zeigt ein weiterer Vorfall vom 2. Juli 2020: Damals war es Umweltaktivisten von „Extinction Rebellion“ gelungen, in der Westlobby des Reichstags vor der damaligen Kanzlerin Angela Merkel (CDU) Flugblätter zu werfen. „Im Zusammenhang mit der Aktion wurden fünf Bußgeldbescheide zwischen 180 und 250 Euro erlassen und zwischenzeitlich bezahlt“, teilte die Bundestagsverwaltung der „Welt am Sonntag“ mit. Hausverbote seien auch in diesem Fall nicht verhängt worden. SPD-Innenexperte Sebastian Fiedler forderte härtere Strafen: „Dass ausgerechnet eine Veranstaltung zur Umweltkriminalität gesprengt wird, zeigt das äußerst limitierte Denken dieser Gruppierung.“

Sie sollte sich selbst in „Generation Sockenschuss“ umbenennen. Das Lahmlegen des Parlamentsbetriebs sei eindeutig politisch motivierte Kriminalität und müsse als Staatsschutzdelikt behandelt werden. „Gemessen daran ist die Strafandrohung für diesen Spezialfall viel zu gering. Sie sollte erhöht werden“, so Fiedler.

Der CDU-Innenexperte Alexander Throm forderte die Bundestagspräsidentin auf, „dass sie alle rechtlichen Möglichkeiten ausschöpft und auch ein Hausverbot gegen die radikalen Klimaaktivisten verhängt.“




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