Bundesverdienstkreuze für Männer und Frauen künftig gleich groß

Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier ändert die Größe der Bundesverdienstkreuze für Frauen.

Bisher gibt es bei dem Orden Herrenausführungen und kleinere Damenausführungen. Das soll sich von März an ändern.

Steinmeier habe entschieden, die Damen- und Herrenausführungen „weitgehend anzugleichen“, sagte ein Sprecher des Bundespräsidenten der „Süddeutschen Zeitung“ (Donnerstagsausgabe). Insbesondere solle „es künftig keine geschlechtsspezifische unterschiedliche Größe des Ordenszeichens mehr geben“. Das Bundesverdienstkreuz, offiziell heißt es „Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland“, ist die höchste Auszeichnung, die die Bundesrepublik für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Den Verdienstorden gibt es in acht Stufen. Mit großem Abstand am häufigsten wird die Stufe „Verdienstkreuz am Bande“ verliehen. Das Verdienstkreuz am Bande für Herren hat einen Durchmesser von 55 Millimetern – und es hängt an einem Band. Das Verdienstkreuz am Bande für Frauen ist dagegen eher ein Verdienstkreuz an der Schleife. Denn es hängt nicht an einem Band, sondern an einer Schleife. Außerdem hat es nur einen Durchmesser von 47 Millimetern. Künftig werde beim Verdienstkreuz am Bande „auf die bislang für Frauen vorgesehene Schleife verzichtet“, sagte der Sprecher des Bundespräsidenten. Denn die Frauen sollen künftig genauso wie die Männer die größere Herrenausführung des Ordens bekommen. Im vergangenen November hatte der Bundespräsident bereits eine Frauenquote für die Vergabe von Bundesverdienstkreuzen eingeführt. Künftig sollen mindestens 40 Prozent der Auszeichnungen an Frauen gehen. Im Jahr 2022 lag die Quote noch bei 34 Prozent. Der Bundespräsident lässt jetzt außerdem den Text auf den Verleihungsurkunden für die Bundesverdienstkreuze vereinheitlichen. Bisher steht da bei deutschen Staatsangehörigen: „In Anerkennung der um Volk und Staat erworbenen besonderen Verdienste“. Das Wort „Volk“ wird nun gestrichen. Künftig soll es bei allen Ausgezeichneten heißen: „In Anerkennung der um die Bundesrepublik Deutschland erworbenen besonderen Verdienste“.




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