Bundeswahlausschuss lässt 35 Parteien zur Europawahl zu

Der Bundeswahlausschuss hat am Freitag in öffentlicher Sitzung 35 Parteien und sonstige politische Vereinigungen zur Europawahl am 9. Juni 2024 zugelassen.

Der Bundeswahlausschuss hat am Freitag in öffentlicher Sitzung 35 Parteien und sonstige politische Vereinigungen zur Europawahl am 9. Juni 2024 zugelassen. Darunter sind die bislang im Europaparlament vertretenen Parteien CDU, CSU, Grüne, SPD, AfD, Linke, die Satirepartei „Die Partei“, Freie Wähler, Tierschutzpartei, ÖDP, Familien-Partei, Volt und die Piratenpartei. Wie üblich steht die CSU nur in Bayern auf dem Wahlzettel, während die CDU in allen anderen Bundesländern gewählt werden kann.

Neu auf dem Wahlzettel sind etwa die Klimaliste, das Bündnis Sahra Wagenknecht und die „Letzte Generation“. Auch die der AKP nahestehende Partei DAVA und die den „Querdenkern“ nahestehende Partei „Die Basis“ wurden zugelassen. Die NPD tritt nach ihrer Umbenennung als „Heimat“ an.

Darüber hinaus wurden folgende Parteien und Gruppierungen zugelassen: Aktion Bürger für Gerechtigkeit (AGB), Partei der Vernunft (PDV), Partei für schulmedizinische Verjüngungsforschung, Partei des Fortschritts (PdF), Partei der Humanisten (PdH), „Partei für Veränderung, Vegetarier und Veganer“ (V-Partei³), „Gemeinsam für Europäische Unabhängigkeit“ (MERA25), Sozialistische Gleichheitspartei, Vierte Internationale (SGP), Christen für Deutschland (Bündnis C), Marxistisch-Leninistische Partei Deutschlands (MLPD), Menschliche Welt, Deutsche Kommunistische Partei (DKP), Bündnis Deutschland, Aktion Partei für Tierschutz (Tierschutz hier) und das „Bündnis für Innovation und Gerechtigkeit“ (BIG).

Nicht zugelassen wurden „Die Planetaren Demokrat_innen“, „Ab jetzt – Demokratie durch Volksabstimmung“, „Deutsche Tradition Sozial“, „Zukunft Mega – mitbestimmen, ehrlich, gerecht, anders“, „Die Liebe Europäische Partei“, „Bürger. Rechtsstaat. Demokratie. – Initiative für das Grundgesetz“, „Wir für Euch Bürgerforum“, „Grundeinkommen für Alle“ und „Die Haie – Partei mit Biss“. Häufig wurden zudem einzelne Kandidierende nicht zugelassen.




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