Seit dem Morgen werden über 130 Maßnahmen durchgeführt, darunter Wohnungsdurchsuchungen und Vernehmungen, wie das Bundeskriminalamt mitteilte. „Denn Aufforderungen zu Straftaten, Bedrohungen, Nötigungen oder Volksverhetzungen im Netz sind Straftaten, die mit bis zu fünf Jahren Haft geahndet werden können“, so das BKA. Nach Angaben der Behörde sind die polizeilich erfassten Fallzahlen von Hasspostings im vergangenen Jahr stark angestiegen (2022: 3.396; 2021: 2.411 – Anstieg um 40,85 Prozent).
Die Dunkelziffer liege vermutlich weitaus höher, da viele strafrechtlich relevante Posts nicht angezeigt würden oder lediglich den Netzwerkbetreibern gemeldet werden. „Hass und Hetze im Netz sind Nährboden für Radikalisierung und Impulsgeber für Gewalttaten“, so das Bundeskriminalamt.