Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) hat Bedenken zu einem möglichen Parteiverbotsverfahren gegen die AfD geäußert. „Die Hürden für ein Parteiverbot hat das Bundesverfassungsgericht sehr hoch gesetzt“, sagte Buschmann der „Welt am Sonntag“. „Ein Verbotsverfahren wäre aus meiner Sicht mit großen Risiken verbunden. Würde ein solches Verfahren vor dem Verfassungsgericht scheitern, wäre dies ein gewaltiger PR-Sieg für die Partei.“
Zwar sei die AfD laut verschiedener Landesverfassungsschutzämter in weiten Teilen gesichert rechtsextrem. Nach den bisherigen Urteilen des Bundesverfassungsgerichts müsse darüber hinaus aber eine aggressiv kämpferische Haltung der AfD „beweisfest“ nachgewiesen werden. „Das bedeutet, dass das Bestreben dieser Partei muss klar sein, die freiheitliche demokratische Grundordnung zumindest spürbar zu gefährden“, so Buschmann.
Zudem müsse es konkrete Anhaltspunkte dafür geben, dass eine tatsächliche Umsetzung möglich erscheint. „Wenn sich nicht beweisen lässt, dass von der AfD die reale Gefahr ausgeht, dass sie die freiheitliche demokratische Grundordnung beseitigen oder zumindest beeinträchtigen könnte, würde das Verbotsverfahren scheitern.“ Das demokratische Gemeinwesen dürfe nie in die Hände von Rechtsextremen fallen, sagte Buschmann. „Um das sicherzustellen, müssen wir die AfD im demokratischen Wettbewerb schlagen.“
Für die Prüfung eines Verbotsverfahrens haben sich bislang unter anderem SPD-Chefin Saskia Esken, Bundestagsvizepräsidentin Katrin Göring-Eckart (Grüne) und der Ost-Beauftragte der vorherigen Bundesregierung, Marco Wanderwitz (CDU), ausgesprochen. Gegen ein AfD-Verbot sind zum aktuellen Zeitpunkt beispielsweise Innenministerin Nancy Faeser (SPD), Bundestagsvizepräsident Wolfgang Kubicki (FDP) und der aktuelle Ost-Beauftragte der Bundesregierung, Carsten Schneider (SPD).