Nachdem der Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat am Mittwoch eine Einigung zum Gesetz über den Einsatz von Videokonferenztechnik in bestimmten Gerichten erzielt hat, hat Justizminister Marco Buschmann (FDP) die Verabschiedung des Gesetzes am Freitag im Bundestag begrüßt. „Die Digitalisierung ist eine Chance für die Justiz. Sie macht sie noch stärker und effizienter“, sagte Buschmann. „Der heutige Beschluss des Bundestages für einen verstärkten Einsatz der Videokonferenztechnik bei Gericht leistet genau dazu einen Beitrag.“
Was im Alltag der Bürger eine Selbstverständlichkeit ist, ermögliche man nun auch in der Justiz. „Wir machen Verfahren schneller, kostengünstiger und ressourcenschonender“, so der Justizminister. „Wir vereinfachen Terminvereinbarungen und reduzieren Reisewege.“
Der Einigungsvorschlag des Vermittlungsausschusses sieht vor, dass Videoverhandlungen nur möglich sind, wenn sich die Fälle dafür eignen und ausreichende Kapazitäten zur Verfügung stehen. Liegen diese Voraussetzungen vor, könne der Vorsitzende Richter die Videoverhandlung sowohl gestatten als auch anordnen. Verfahrensbeteiligte sollen innerhalb von zwei Wochen Einspruch einlegen können. Beantragt eine Prozesspartei eine Videoverhandlung, soll der Vorsitzende dem stattgeben.