Nach dem AfD-Urteil des Oberverwaltungsgerichts Münster warnt Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) vor falschen Hoffnungen auf ein AfD-Verbotsverfahren. Die Entscheidung ebne „nicht automatisch den Weg zu einem Verbotsverfahren der AfD“, sagte der FDP-Politiker den Zeitungen der Funke-Mediengruppe (Dienstagsausgaben).
„Ein solches sollte man nur anstrengen, wenn man sich sehr sicher sein kann, dass es auch erfolgreich wäre.“ Am wichtigsten und überzeugendsten bleibe es, rechtspopulistische Parteien politisch zu bekämpfen und mit Argumenten zu entlarven. „Das sollte der Anspruch der seriösen Demokraten bleiben.“
Buschmann begrüßte das Urteil in der Sache: „Unser demokratischer Rechtsstaat ist kein stehendes Ziel, das von Extremisten wund geschossen werden kann. Stattdessen verfügt er über die rechtlichen Instrumente, sich vor denjenigen Parteien zu schützen, die die Wertentscheidungen unserer Verfassung mindestens in Teilen ablehnen.“
Der frühere Hamburger Justizsenator und Parlamentarische Geschäftsführer der Grünen im Bundestag, Till Steffen, fordert unterdessen nach dem Urteil des OVG, einen AfD-Verbotsantrag gründlich zu prüfen. „Das Urteil ist ein sehr wichtiger Bestandteil für die Materialsammlung, die es für die Prüfung eines AfD-Verbotsantrags braucht“, sagte Steffen dem Nachrichtenportal T-Online.
Der stellvertretende Vorsitzende des Innenausschusses, Lars Castellucci (SPD), bezeichnete die AfD derweil als „unwählbar“. Das OVG habe noch einmal bestätigt, dass sie als Verdachtsfall vom Verfassungsschutz beobachtet werden darf, sagte er dem „Tagesspiegel“. Es sei nur eine Frage der Zeit, bis sie bundesweit als „gesichert rechtsextrem“ eingestuft sei, „denn sie radikalisiert sich immer weiter“. Castellucci kritisierte mit Blick auf die AfD: „Sie steht nicht auf dem Boden des Grundgesetzes.“ Sie sei für Demokraten und Deutschland „unwählbar“.