„Es ist eine einheitliche Auslegung für ganz Deutschland nötig“, schreibt er in einem Gastbeitrag für das „Handelsblatt“. „Wir brauchen im föderalen Miteinander Abstimmungsmechanismen, die zu verbindlichen Ergebnissen für die Datenschutzbehörden in ganz Deutschland führen.“
Die Aufsicht über die Einhaltung des Datenschutzes sei grundsätzlich Sache der Länder, erklärte der FDP-Politiker. Das führe jedoch immer wieder zu unterschiedlichen Auslegungen. Mitunter gebe es „sechzehn verschiedene“ Datenschutzrechte. „Das ist kein befriedigender Zustand“, kritisiert Buschmann. Anlass für den Vorstoß der Vereinheitlichung ist das Volkszählungsurteil des Bundesverfassungsgerichts vor 40 Jahren, in dem das Recht auf informationelle Selbstbestimmung begründet wurde. „Von nun an war juristisch anerkannt, dass das uferlose Sammeln von Daten durch den Staat bürgerliche Freiheit und die Demokratie selbst gefährden könne“, schreibt der Bundesjustizminister weiter. Konkret plant Buschmann, verbindliche Standards auf Basis der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) zu schaffen. Ansetzen will er dafür bei der Datenschutzkonferenz, dem gemeinsamen Gremium der Datenschutzaufsichtsbehörden des Bundes und der Länder, das sich bislang nur unverbindlich abstimmt. „Mein Vorschlag lautet daher, die Beschlüsse der Datenschutzkonferenz mit rechtlicher Verbindlichkeit für alle Datenschutzbehörden auszustatten“, so Buschmann weiter. Das mache jedoch eine Änderung des Grundgesetzes erforderlich, denn die Verfassung verbiete es, dass ein Gremium, dem Bund und Länder angehören, rechtlich bindende Beschlüsse fasse. Buschmann fordert: „Wenn wir aber ein einheitliches Datenschutzrecht für ganz Deutschland erreichen wollen, dann müssen wir hier eine Ausnahme zulassen.“