Das berichtet die FAZ (Dienstagsausgaben). Der FDP-Minister reagiert mit dem Entwurf auf Hilferufe der Zivilgerichte, die etwa unter den Dieselklagen ächzen.
Mit dem Leitentscheidungsverfahren soll der BGH die Möglichkeit bekommen, grundsätzliche Rechtsfragen in Massenverfahren auch dann zu entscheiden, wenn die Parteien das Verfahren anderweitig, womöglich auch aus prozesstaktischen Gründen, beenden. Zudem sollen Betroffene schneller Rechtssicherheit bekommen. Konkret bedeutet das: Wird in einem Massenverfahren Revision eingelegt, so kann der BGH dieses Verfahren zu einem Leitentscheidungsverfahren bestimmen. Über die grundsätzlichen Rechtsfragen entscheidet er auch dann, wenn sich die Revision etwa durch Rücknahme erledigt. Er trifft die Entscheidung dann als neuartige Leitentscheidung für die gerichtliche Bewältigung der Massenverfahren.