Buschmann plant Ausweitung der Pflichtverteidigung

Ein Pflichtverteidiger soll künftig schon bei der ersten polizeilichen Vernehmung im Ermittlungsverfahren dabei sein dürfen.

Ein Pflichtverteidiger soll künftig schon bei der ersten polizeilichen Vernehmung im Ermittlungsverfahren dabei sein dürfen. Das sieht ein Gesetzentwurf von Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) vor, über den das „Redaktionsnetzwerk Deutschland“ (Donnerstagausgaben) berichtet.

In Fällen schwerer Kriminalität müssen Beschuldigte einen Verteidiger haben, der ihnen beisteht und ihre Interessen vertritt. Minister Buschmann will den Einsatz von Pflichtverteidigern im polizeilichen Ermittlungsverfahren ausweiten. Bisher musste in diesem frühen Stadium ein Pflichtverteidiger beantragt werden, künftig soll dessen Einsatz dem Gesetzentwurf zufolge ab der ersten Vernehmung bei der Polizei die Regel sein. „Denn bereits im Ermittlungsverfahren werden bedeutende Weichen für das weitere Verfahren gestellt“, heißt es in der Begründung von Buschmanns Gesetzentwurf.

Die Änderung ist Teil eines Gesetzespakets zur „moderneren und praxistauglicheren Ausgestaltung des Strafverfahrens“, das Buschmann am Mittwoch in die Ressortabstimmung der Bundesregierung gab. Buschmann will darin auch das Zeugnisverweigerungsrecht für Verlobte abschaffen, stattdessen sollen eheähnliche Gemeinschaften geschützt werden. Wer unverheiratet mit einem Partner oder einer Partnerin zusammenlebt, müsste dann nicht mehr gegen diese Person aussagen.


Inhalt bereitgestellt von der DTS-Nachrichtenagentur. Der Inhalt wurde nicht redaktionell geprüft.




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