Er habe nach wie vor „massive Bedenken“, sagte Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) der „Süddeutschen Zeitung“. „Anlassloses und massenhaftes Scannen privater Kommunikation ohne konkreten Tatverdacht hat im Rechtsstaat nichts verloren.“
Deshalb könne er dem aktuellen Vorschlag der EU-Kommission nicht zustimmen. Deutschland hat gemeinsam mit Österreich zuletzt verhindert, dass die Justiz- und Innenminister der EU über die geplante Verordnung abstimmen; das sollte eigentlich vergangenen Donnerstag passieren. Die EU-Kommission will die Verbreitung von Missbrauchsdarstellungen im Netz und sogenanntes „Grooming“, also Anbahnungsversuche an Minderjährige, mit einem neuen Gesetz bekämpfen. Dafür sollen Anbieter von Online-Diensten die Nachrichten, Bilder, E-Mails, Sprachnachrichten und andere Aktivitäten ihrer Nutzer auf sexuelle Darstellungen von Kindern und Grooming scannen.
Weil das in vielen Fällen Ende-zu-Ende-verschlüsselte Messenger-Apps wie Whatsapp oder Signal betrifft, sollen die Anbieter direkt die Geräte der Nutzer überprüfen. Das nennen Fachleute „Client-Side Scanning“ (CSS). Die Bundesregierung aber will alles verhindern, mit dem private verschlüsselte Kommunikation durchleuchtet werden kann – explizit auch CSS, heißt es aus Regierungskreisen. Darin ist sich Justizminister Buschmann inzwischen auch mit Innenministerin Nancy Faeser (SPD) einig, die lange offen gewesen war für den EU-Kommissionsvorschlag.
Buschmann und Verkehrsminister Volker Wissing (FDP) wollen außerdem private Cloudspeicher, auf denen Fotos als Sicherungskopie gespeichert werden können, vor Durchleuchtung schützen. Die Bundesregierung wirbt in Brüssel nun für eine Aufteilung des Entwurfs: Alle unstrittigen Teile könnten sofort beschlossen werden – die umstrittenen Punkte zur Verschlüsselung von privater Kommunikation müssten neu verhandelt werden.