Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) treibt die Reform des Abstammungsrechts voran. Anfang Januar werde er in einem Eckpunktepapier konkrete Vorschläge vorlegen, sagte er den Zeitungen der Funke-Mediengruppe (Sonntagsausgaben). „Wir wollen sicherstellen, dass alle Kinder von Geburt an eine rechtssichere Beziehung zu beiden Eltern haben können. Deshalb wollen wir dafür sorgen, dass in solchen Fällen die Partnerin der Frau, die das Kind gebiert, auch Mutter des Kindes werden kann, ohne dass sie das Kind adoptieren muss.“
Der Umweg über das Adoptionsrecht sei „mühevoll, kostenintensiv und mit Rechtsunsicherheit verbunden“, sagte Buschmann. „Betroffene Familien empfinden ihn oft als schwere Belastung.“ An bewährten Grundsätzen des geltenden Rechts werde bei der Reform nicht gerüttelt, so Buschmann.
„Auch künftig soll ein Kind nicht mehr als zwei rechtliche Eltern haben können und auch künftig soll die Frau, die das Kind geboren hat, immer Mutter des Kindes sein.“ Sehr bald im neuen Jahr werde er auch Eckpunkte für die Reform des Sorge- und Umgangsrechts vorlegen, kündigte der Minister an. „Wir wollen Trennungseltern besser dabei unterstützen, ihre Kinder partnerschaftlich zu betreuen“, sagte er. „Dafür wollen wir das Wechselmodell erstmals im Gesetz regeln. Außerdem wollen wir die Autonomie und Gestaltungsmöglichkeiten von Eltern stärken und das ‚kleine Sorgerecht‘ ausbauen.“
Vorschläge für die sogenannte Verantwortungsgemeinschaft wolle er ebenfalls rasch präsentieren, ließ Buschmann wissen. „Zu diesem Vorhaben haben wir in den letzten Monaten viele konstruktive Gespräche in der Bundesregierung geführt“, sagte er. „Ich bin zuversichtlich, dass wir mit unseren Ideen zeitnah an die Öffentlichkeit gehen können.“ Übernahme von Verantwortung gebe es heute auch jenseits von Familie und Partnerschaft.
„Dem soll die Verantwortungsgemeinschaft Rechnung tragen.“ Die Modernisierung des Familienrechts sei eines der wichtigsten rechtspolitischen Vorhaben in dieser Wahlperiode, so Buschmann. „Im neuen Jahr will ich hier entscheidende Fortschritte erreichen: 2024 soll das Jahr werden, in dem wir das Versprechen einer Reform des Familienrechts mit Leben füllen.“ Am weitesten seien die Pläne zur Reform des Namensrechts vorangeschritten, der Bundestag werde den Gesetzentwurf voraussichtlich schon in den ersten Wochen des neuen Jahres beschließen, kündigte Buschmann an.
Spätestens ab 2025 sollten Familien dann einen gemeinsamen Doppelnamen wählen können. Auch bei der Reform des Unterhaltsrechts werde die Ampelregierung zügig den nächsten Schritt gehen. „Die Rückmeldungen zu dem Eckpunktepapier aus dem August waren ermutigend. Wir haben auf dieser Grundlage einen Gesetzentwurf erstellt“, sagte der Minister.
„Ich will den Gesetzentwurf bald im neuen Jahr in die Ressortabstimmung geben. Denn wir brauchen endlich ein Unterhaltsrecht, das es belohnt, wenn sich Elternteile nach einer Trennung bei der Betreuung ihres Kindes intensiv engagieren.“