Buschmann will lesbische Mütter rechtlich gleichstellen

Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) will lesbische Mütter rechtlich gleichstellen.

Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) will lesbische Mütter rechtlich gleichstellen. Das geht aus zwei Eckpunktepapieren seines Ministeriums hervor, über welche die „taz“ berichtet.

Das Justizministerium will die beiden Papiere in den kommenden Wochen veröffentlichen. Sie umfassen eine Reform des Abstammungsrechts, also die Frage, welche Personen rechtliche Eltern eines Kindes sind. Das zweite Papier beschreibt eine Reform des Umgangs-, Sorge- und Adoptionsrecht.

Die Ampel-Koalition hatte in ihrem Koalitionsvertrag eine große Familienrechtsreform angekündigt. Sie soll der Vielfalt der heutigen Familienformen Rechnung tragen und unter anderem unverheirateten oder queeren Paaren und Patchworkfamilien zugutekommen. Die Inhalte der Eckpunktepapiere entsprechen im Wesentlichen dem, was sich die Ampel-Regierung vorgenommen hatte.

Einer der Kernpunkte der Abstammungsrechtsreform ist laut dem Eckpunktepapier, aus dem die „taz“ zitiert, die Gleichstellung lesbischer Mütter. Wenn ein lesbisches Ehepaar gemeinsam ein Kind bekommt, ist es bisher so, dass die Frau, die das Kind nicht ausgetragen hat, das Kind nach der Geburt adoptieren muss, um Mutter zu werden. Durch die Reform soll die mit der Geburtsmutter verheiratete Frau künftig automatisch Mitmutter werden. Ist ein lesbisches Paar nicht verheiratet, soll die nicht-eheliche Partnerin der Geburtsmutter das Kind einfach anerkennen können.

Als zweite große Neuerung im Abstammungsrecht ist die Einführung von Elternschaftsvereinbarungen geplant: Hier sollen die Beteiligten vor der Geburt des Kindes vertraglich klären, wer neben der Geburtsmutter der zweite rechtliche Elternteil sein soll. Der bisher geltende Grundsatz, dass ein Kind nur zwei rechtliche Eltern haben kann, soll aber nicht geändert werden.

Die Reform des Sorge-, Umgangs- und Adoptionsrechts sieht laut „taz“ vor, Sorgerechtsfragen zu liberalisieren. So soll das „kleine Sorgerecht“ erweitert werden, sodass künftig neben den rechtlichen Eltern bis zu zwei weitere Personen sorgerechtliche Befugnisse bekommen können.

Für getrennte Elternpaare sind neue Betreuungsregeln vorgesehen. Erstmals soll das Wechselmodell gesetzlich geregelt werden. Die Familiengerichte sollen es anordnen können. Bisher gilt das sogenannte Residenzmodell, nach dem ein Kind nach der Trennung bei einem Elternteil lebt. Das Wechselmodell sieht vor, dass Kinder nach der Trennung in beiden Haushalten der Eltern leben.

Das Eckpunktepapier sieht außerdem einen besseren Schutz vor häuslicher Gewalt in Umgangs- und Sorgeverfahren vor. Erstmals wird dabei auch Partnerschaftsgewalt explizit aufgenommen: Die Gerichte sollen künftig systematisch ermitteln, wenn es Anhaltspunkte für häusliche Gewalt gegenüber dem Kind und/oder gegenüber dem anderen Elternteil gibt. Ein gemeinsames Sorgerecht soll nicht nur bei Gewalt gegenüber dem Kind, sondern auch bei Partnerschaftsgewalt regelmäßig nicht in Betracht kommen.

Auch das Adoptionsrecht soll mit dem Eckpunktepapier neu geregelt werden. So sollen künftig auch unverheiratete Paare und Paare in eingetragenen Lebenspartnerschaften ein fremdes Kind adoptieren dürfen.




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