In dem zwischen SPD und FDP schon lang geführten Streit über die Mietpreisbremse ist nun doch endlich eine Gesetzesänderung in Sicht.
Wie die FAZ in ihrer Donnerstagsausgabe unter Berufung auf Regierungskreise schreibt, hat das FDP-geführte Bundesjustizministerium am Mittwoch einen entsprechenden Gesetzentwurf in die Ressortabstimmung gegeben. Das ist die erste Station, die ein Gesetzesvorhaben durchläuft.
Der Gesetzentwurf sieht eine Verlängerung der Mietpreisbremse nur bis Ende 2028 vor, ein Jahr kürzer als in der Koalition vereinbart. Damit würde die Regelung noch während der nächsten Legislatur auslaufen, sofern sie nicht verlängert wird. Außerdem will Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) den Ländern ausführlichere Begründungspflichten auferlegen. In Wiederholungsfällen sollen sie genauer erläutern, warum die Mietpreisbremse noch nötig ist. Die Länder sollen darlegen, welche Maßnahmen ergriffen wurden, um die Wohnungsnot zu entschärfen.
„Die neuen Anforderungen sollen sicherstellen, dass die Verlängerung der Mietpreisbremse einer verfassungsgerichtlichen Kontrolle standhält“, heißt es aus dem Justizministerium. Der Eingriff in das Eigentum sei umso tiefer, je länger die Preisbremse gelte. Die Mietpreisbremse wurde 2015 eingeführt und mehrmals verlängert. Momentan gilt sie bis Ende 2025. Im Koalitionsvertrag verständigten sich FDP, SPD und Grüne noch auf eine Verlängerung bis zum Jahr 2029. Dann kam es unter den Liberalen zu neuem Widerstand, der eine Einigung abermals nötig machte. Im April verständigten sich FDP und SPD noch einmal in Grundzügen auf eine Verlängerung bis 2029.
Keine Einigung gibt es zwischen SPD, FDP und Grünen über die im Koalitionsvertrag vereinbarte Senkung der Kappungsgrenze für Mieterhöhungen. In angespannten Wohnungsmärkten sind aktuell 15 Prozent innerhalb von drei Jahren erlaubt, maximal bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete. Geplant war eine Senkung auf elf Prozent.
In die Ressortabstimmung ging am Mittwoch auch ein anderes Vorhaben: Wie die FAZ ebenfalls unter Berufung auf Regierungskreise schreibt, wurde auch der Gesetzentwurf zum Quick-Freeze-Verfahren auf den Weg gebracht. Dabei handelt es sich um ein Ermittlungsinstrument, das bei schweren Straftaten infrage kommen soll. Kommunikationsunternehmen sollen beauftragt werden können, bestimmte Verkehrsdaten „einzufrieren“, damit sie für spätere Ermittlungen zur Verfügung stehen. Die SPD hatte stets für eine Vorratsdatenspeicherung plädiert, kommt der FDP hier nun aber offenbar entgegen.
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