Die Entscheidung ist mit fünf zu zwei Stimmen ergangen, wie das Gericht am Mittwochabend mitteilte. Geklagt hatte der CDU-Abgeordnete Thomas Heilmann, der sich durch das beschleunigte Gesetzgebungsverfahren für das „Heizungsgesetz“ in seinen Rechten als Mitglied des Deutschen Bundestages verletzt sieht.
Das Gericht gab seinem Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung recht. Der Antrag erscheine „jedenfalls mit Blick auf das Recht des Antragstellers auf gleichberechtigte Teilhabe an der parlamentarischen Willensbildung“ weder von vornherein unzulässig noch offensichtlich unbegründet, so die Richter. In der Begründung heißt es, das Interesse an der „Vermeidung einer irreversiblen Verletzung der Beteiligungsrechte des Antragstellers“ überwiege in diesem Einzelfall gegenüber dem Eingriff in die Verfahrensautonomie des Deutschen Bundestages, der die Umsetzung des Gesetzgebungsverfahrens lediglich verzögere.