Nach dem Beschluss des Bundestages zu THC-Grenzwerten im Straßenverkehr wird eine Entscheidung des Bundesrates verzögert.
Das berichtet die „Rheinische Post“ in ihrer Samstagsausgabe unter Berufung auf Länderkreise. Demnach hat der sogenannte Ständige Beirat einer Fristverkürzungsbitte der Regierungsfraktionen nicht entsprochen. Damit wird der Bundesrat sich mit dem Gesetz erst am 5. Juli befassen, das Inkrafttreten verzögert sich somit.
Das Gesetz, das nach der Teillegalisierung von Cannabis den THC-Grenzwert im Straßenverkehr regeln soll, ist ein Einspruchsgesetz. Der Bundesrat kann das Gesetz billigen oder den Vermittlungsausschuss anrufen. Die Regierungsfraktionen wollten mit der Fristverkürzungsbitte erreichen, dass der Bundesrat sich bereits am 14. Juni damit befassen soll.