Der CDU-Bundestagsabgeordnete Thomas Heilmann zieht gegen die Reform des Klimaschutzgesetzes der Ampelkoalition vor das Bundesverfassungsgericht. Er habe einen Antrag auf einstweilige Anordnung gegen die Verabschiedung des Gesetzes noch in dieser Woche eingereicht, teilte der CDU-Politiker am Mittwoch mit.
Zur Begründung hieß es, dass die Ampel am letzten Freitag einen Änderungsantrag mit bisher unbehandelten neuen Aspekten eingebracht habe, die zudem den Klimaschutz zusätzlich schwächen würden. Abweichend von der Geschäftsordnung und der ständigen parlamentarischen Praxis sei ein Antrag der Union, zu den neu angestrebten Regelungen eine Anhörung durchzuführen, abgelehnt worden.
Dabei gebe es keinen Zeitdruck, so Heilmann. Die Ampel strebe anders als beim parallelen Solarpaket gerade nicht an, den nächsten Bundesrat zu erreichen, sondern erst den am 17. Mai 2024. „Es gibt daher keinen Grund, die Beratung dieses zentralen Gesetzes mit seiner massiven Betroffenheit auf Grundrechte und Generationengerechtigkeit auf nicht einmal acht Tage zu begrenzen.“
Die Beratungsverkürzung sei insofern noch weniger zu rechtfertigen als beim Gebäudeenergiegesetz im letzten Sommer, so Heilmann. Schon damals hatte er erfolgreich gegen das aus seiner Sicht zu schnelle Gesetzgebungsverfahren geklagt.