CDU-Parteitag stimmt für „Kontingentwehrpflicht“

Die CDU will die Aussetzung der Wehrpflicht schrittweise zurücknehmen und vorübergehend eine sogenannte "Kontingentwehrpflicht" einführen.

Die CDU will die Aussetzung der Wehrpflicht schrittweise zurücknehmen und vorübergehend eine sogenannte „Kontingentwehrpflicht“ einführen. Ein entsprechender Änderungsantrag der Jungen Union für das neue Grundsatzprogramm fand am Dienstag beim CDU-Bundesparteitag in Berlin mit Zustimmung der Parteiführung eine Mehrheit.

Vorausgegangen war eine umfangreiche Debatte. Die JU hatte im Vorfeld noch eine „Wehrpflicht für alle“ gefordert, JU-Chef Johannes Winkel brachte allerdings beim Parteitag einen weiteren Änderungsantrag ein, in dem eine „Kontingentwehrpflicht“ gefordert wurde. Am Ende einigte man sich mit der Parteiführung auf einen Kompromiss.

Wörtlich heißt es in der beschlossenen Fassung: „Wir werden die Aussetzung der Wehrpflicht schrittweise zurücknehmen und die Wehrpflicht in ein verpflichtendes Gesellschaftsjahr überführen. Bis zu dieser Umsetzung fordern wir zur Stärkung der personellen Einsatzbereitschaft der Bundeswehr die Einführung einer Kontingentwehrpflicht.“

Eine solche Lösung würde bedeuten, dass alle Männer und Frauen eines Jahrgangs gemustert werden, anschließend aber nur diejenigen, die zur Deckung des Personalbedarfs der Bundeswehr gebraucht werden, auch eingezogen werden. „Wir dürfen die Verteidigung unserer Demokratie nicht weiter dem Prinzip Hoffnung überlassen“, sagte Winkel zur Begründung der JU-Initiative. „Wir müssen uns selber verteidigen können.“

Der Antrag war mit mehreren Landes- sowie Kreisverbänden abgesprochen. Dementsprechend fanden sich in der Debatte auch prominente Unterstützer wie Schleswig-Holsteins Ministerpräsident Daniel Günther oder der Verteidigungspolitiker Johann Wadephul. Nach einer Beratung mit der Antragskommission erfolgte dann die Einigung.

Ursprünglich war nur eine vage Formulierung geplant, wonach es „nach der Aussetzung der Wehrpflicht keine Denkverbote für die Zukunft geben“ dürfe. Dabei sollte der Fokus auf das Konzept eines „verpflichtenden Gesellschaftsjahres“ gelegt werden. Dieses solle „auch den Streitkräften unseres Landes zugutekommen“, hieß es im Ursprungsantrag des Bundesvorstands.




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