CDU will Kostenübernahme für Kassenpatienten teils beschränken

In der Debatte um das steigende Defizit in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) hat sich der Unionsfraktionsvize Sepp Müller (CDU) für mehr Eigenbeteiligung ausgesprochen.

„Es gibt Fälle, da kommt der Rettungswagen zu Patienten mit gepackten Koffern, die nur Bauchschmerzen haben“, sagte Müller dem „Handelsblatt“ (Donnerstagausgabe). Die Kosten könnten bei rund 700 Euro liegen.

„Diese VIP-Transporte mit Blaulicht dürfen nicht auf Kosten der Beitragszahler gehen.“ Patienten sollten den Krankenwagen nur dann rufen, wenn es medizinisch sinnvoll sei. „In anderen Fällen sollen Patienten die Kosten selbst tragen.“ Dann überlege man zweimal, ob man nicht doch lieber erst den ärztlichen Bereitschaftsdienst rufe. Ein weiterer Bereich sei die ambulante Versorgung, in der manche Patienten von Facharzt zu Facharzt ziehen. „Dieses Facharzt-Hopping ist teuer und medizinisch nicht nötig“, sagte Müller. Die Überweisung durch den Hausarzt – der sogenannte Überweisungsvorbehalt – müsse deswegen die Regel werden. Und diese Überweisung solle nur für einen Facharztbesuch gelten. „Wer ohne Überweisung zum Facharzt oder zu gleich mehreren Fachärzten will, der muss die Behandlung dort künftig selbst zahlen.“ Der gesundheitspolitische Sprecher der FDP, Andrew Ullmann, forderte wiederum, den Arbeitgeberanteil an der GKV einzufrieren. „Die Lohnnebenkosten dürfen nicht weiter steigen“, sagte Ullmann. Sie gefährdeten seiner Ansicht nach den Standort Deutschland. „Die FDP hat sich in der Vergangenheit dafür eingesetzt, den Arbeitgeberanteil am GKV-Beitrag zu deckeln. Das halte ich in der jetzigen Lage für geboten“, so Ullmann. Leistungskürzungen oder neue Steuerzuschüsse für die GKV dürfe es hingegen nicht mehr geben.




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