„Niemand will Streiks verbieten“, sagte Connemann der „Bild“ (Freitagausgabe). Aber bei Energieversorgung, Rettungsdiensten, Bahn oder Flughäfen müsse Streik das „letzte Mittel“ sein, da über diese sensible Infrastruktur Teile des Landes lahm gelegt werden könnten.
„Unbeteiligte Bürger und Betriebe werden zum Spielball einer kleinen Gruppe“, so Connemann. „Kritische Infrastrukturen brauchen Sicherheit. Für Streiks an neuralgischen Knotenpunkten wie Bahnhöfen, im Gesundheitswesen, in der Energieversorgung oder an Flughäfen muss vorher ein Schlichtungsverfahren abgeschlossen werden.“ Es müsse eine Vorlauffrist von vier Tagen beachtet werden, sagte die Vorsitzende der Arbeitsgemeinschaft. „Und gerade rund um bundesweite Feiertage brauchen Menschen und Betriebe einen besseren Schutz vor Willkür-Streiks. Weihnachten, Neujahr, Ostern und Co. dürfen nicht den Interessen einer Gruppe geopfert werden.“ Denn die Menschen hätten „ein Anrecht auf besinnliche Feiertage“, so Connemann. „Hier ist der Gesetzgeber wirklich einmal gefordert. Deutschland braucht Regelungen für mehr Fairness bei Arbeitskämpfen. Dazu gehört auch, Streiks im unmittelbaren zeitlichen Umfeld bundesweiter Feiertage zu untersagen.“