Wie die „Welt am Sonntag“ unter Berufung auf eine Aufstellung des Bundesfinanzministeriums für den Haushaltsausschuss des Bundestages berichtet, entfielen davon 66,2 Milliarden Euro auf Wirtschaftshilfen für Unternehmen, Profisportvereine und Kulturveranstalter. Die Kosten für Schutzausrüstung, Impfungen und Tests addieren sich auf 63,5 Milliarden Euro.
An dritter Stelle folgen Haushaltsbelastungen durch das Zweite Corona-Steuerhilfegesetz in Höhe von 27,9 Milliarden Euro, dazu zählten die befristete Mehrwertsteuersenkung und der Kinderbonus. Zuschüsse an die Agentur für Arbeit, mit denen sich der Bund unter anderem an den Kosten der Kurzarbeiterregelung während der Corona-Zeit beteiligte, wird für die Jahre 2020 bis 2022 mit 24,2 Milliarden Euro beziffert, die Ausgleichszahlungen für bereitgestellte Bettenkapazitäten in Krankenhäusern mit 18,5 Milliarden Euro. Zusätzliche Unterstützungsleistungen, die von den Ländern gezahlt wurden, sind in den Zahlen nicht enthalten. Ein Teil der Hilfen floss laut der Aufstellung wieder in den Bundeshaushalt zurück. Nachdem in der ersten Phase der Pandemie 2020 weitgehend ungeprüft Soforthilfen in Höhe von 14,1 Milliarden Euro an kleine Unternehmen und Soloselbstständige ausgezahlt wurden, zahlten die Empfänger nach Kontrollen in den vergangenen zwei Jahren 1,4 Milliarden Euro zurück. Eingerechnet in die insgesamt 439,7 Milliarden Euro sind nicht nur Ausgaben für die direkte Unterstützung von Bürgern, Unternehmen und dem Gesundheitssektor. Auch Zuweisungen an den Klima- und Transformationsfonds (KTF) tauchen in der Rechnung auf. Nach 26,2 Milliarden Euro im Jahr 2020 wurden 2021 noch einmal 60 Milliarden Euro in den KTF verschoben. Die Einordnung als Corona-Maßnahme ist aus Sicht des Ministeriums schlüssig. Die Ampel-Regierung hatte Ende 2021 argumentiert, dass die zusätzlichen KTF-Mittel für dringend notwendige Investitionen gebraucht würden, die während der Pandemie nicht hätten stattfinden können. Die CDU/CSU-Fraktion klagt vor dem Bundesverfassungsgericht gegen die Umwidmung der Mittel. Die mündliche Verhandlung ist für den 21. Juni angesetzt.