Corona-Protokolle des RKI weitestgehend ungeschwärzt veröffentlicht

Im Streit um die Veröffentlichung der Pandemie-Krisenstabsprotokolle des Robert-Koch-Instituts (RKI) ist ein größerer Teil davon nun weitestgehend ungeschwärzt zur Verfügung gestellt worden.

Im Streit um die Veröffentlichung der Pandemie-Krisenstabsprotokolle des Robert-Koch-Instituts (RKI) ist ein größerer Teil davon nun weitestgehend ungeschwärzt zur Verfügung gestellt worden. Man tue das „aufgrund des öffentlichen Interesses am Inhalt“, teilte das RKI am Donnerstag mit.

Aufgrund einer Anfrage nach Informationsfreiheitsgesetz (IFG) seien die Protokolle im April 2023 unter Berücksichtigung der gesetzlichen Ausschlussgründe teilweise unkenntlich gemacht und dem Anfragenden zur Verfügung gestellt worden. Das IFG regelt den Zugang zu amtlichen Informationen der Behörden des Bundes. Der Anspruch auf Informationszugang besteht nicht, soweit gesetzliche Ausschlussgründe nach dem IFG vorliegen. Zu den Ausschlussgründen gehören unter anderem der Schutz personenbezogener Daten, des geistigen Eigentums und von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen sowie von besonderen öffentlichen Belangen wie der inneren und öffentlichen Sicherheit sowie internationalen Beziehungen.

Dementsprechend seien die Protokolle vor der Herausgabe im April 2023 geprüft worden. „Nun wurden die Protokolle noch einmal daraufhin überprüft, welche zwingenden Ausschlussgründe nach dem IFG weiterhin vorliegen, und in diesem Zusammenhang auch Drittbeteiligungsverfahren durchgeführt.“ In der jetzt veröffentlichten Fassung seien nur noch personenbezogene Daten sowie Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse Dritter geschwärzt.

In den über 2.500 Seiten umfassenden Protokollen sind jetzt zahlreiche Seiten komplett ungeschwärzt. Dennoch sind auch weiterhin etliche Passagen mit Schwärzungen enthalten. Häufig sind es nur einzelne Namen, die unkenntlich gemacht wurden, auf mehreren Seiten aber auch ganze Blöcke.

Die zur Verfügung gestellten Protokolle betreffen den Zeitraum Januar 2020 bis April 2021. Die verbleibenden Protokolle bis zum Ende der Sitzungen im Juli 2023 sollen nach entsprechender Prüfung und Drittbeteiligung „so schnell wie möglich“ durch das RKI veröffentlicht werden.

Während der Covid-Pandemie waren im Zuge des RKI-internen Lage- bzw. Krisenmanagements Besprechungen durchgeführt worden, in denen die Lage bewertet und RKI-Aktivitäten koordiniert wurden. Zu diesen Treffen wurden Protokolle angefertigt. Als interne Arbeitsdokumente sollten sie den Informationsfluss und die Abstimmung innerhalb des RKI sicherstellen.

Die Protokolle spiegeln laut RKI den offenen wissenschaftlichen Diskurs wider, in dem verschiedene Perspektiven angesprochen und abgewogen werden. Die Bewertungen reflektierten den Stand des Wissens und auch der öffentlichen Debatte im Krisenstab zum jeweiligen Zeitpunkt. „Einzelne Äußerungen im Rahmen solcher Diskussionen stellen nicht zwangsläufig eine abgestimmte Position des RKI dar und sind ohne Kenntnis der Zusammenhänge nicht immer verständlich“, so das Institut. Kontext und Datengrundlagen würden nicht immer im Protokoll wiedergegeben, da diese den Teilnehmern bekannt gewesen seien. „Deshalb müssen die Protokolle immer in ihrem Kontext gesehen und interpretiert werden.“

Das Online-Portal „Multipolar“ hatte die Freigabe der Protokolle von den Krisenstabssitzungen des RKI vor Gericht erzwungen. Allerdings waren dabei zahlreiche Stellen geschwärzt. Im Anschluss gab es deshalb eine Debatte über eine mögliche externe Einflussnahme. Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) hatte bereits vor zwei Monaten angekündigt, die Protokolle „weitestgehend“ entschwärzen zu wollen.




Das könnte Ihnen auch gefallen:

Werbung

Nach oben scrollen