Das geht aus dem Entwurf für eine neue Testverordnung hervor, über die die Zeitungen des „Redaktionsnetzwerks Deutschland“ berichten. Demnach ist geplant, die vom Bund gezahlte Vergütung je Test von 9,50 Euro auf acht Euro zu reduzieren.
Gleichzeitig soll sich an der in bestimmten Fällen geforderten Eigenbeteiligung von drei Euro nichts ändern. Begründet wird die Absenkung der Vergütung mit sinkenden Kosten für die Testkits und einem nachlassenden Beratungsbedarf. „Dies führt zu einem geringeren Aufwand für die zur Durchführung von Testungen berechtigten Leistungserbringer“, heißt es im Entwurf für die „Fünfte Verordnung zur Änderung der Coronavirus-Testverordnung“. Sie soll bis 7. April 2023 befristet sein und die bisher gültige Verordnung ersetzen, die am 25. November ausläuft. Im Zeitraum zwischen November 2022 und April 2023 rechnet das Gesundheitsministerium mit Ausgaben des Bundes für die Bürgertests „in Höhe eines niedrigen einstelligen Milliardenbetrags“. Ansonsten sollen die bisher gültigen Regelungen unverändert bleiben. Danach können sich Menschen mit besonderem Risiko, also zum Beispiel Bewohner und Besucher von Pflegeheimen, weiterhin kostenlos testen lassen. Wer größere Veranstaltungen in Innenräumen oder Risikopersonen besucht, muss die Eigenbeteiligung von drei Euro zahlen.