Rechtspolitiker der CSU wollen auf Bundesebene durchsetzen, dass die Justiz ihren Umgang mit strafunmündigen Kindern ändern kann. Auch Täter, die jünger als 14 Jahre sind, sollen sich demnach bei schweren Taten vor Gericht verantworten, berichtet der „Spiegel“.
Ende Oktober schrieb der Arbeitskreis Juristen (AKJ) den CSU-Generalsekretär mit der Bitte an, einen solchen Vorstoß in das Programm der Union für die Bundestagswahl 2025 aufzunehmen und in Koalitionsverhandlungen durchzusetzen, schreibt das Magazin weiter.
Gefordert wird ein sogenanntes Verantwortungsverfahren für Straftäter unter 14. In diesem sollen Jugendgericht und Staatsanwaltschaft in Anwesenheit des Kindes und seiner Eltern das begangene Unrecht aufarbeiten. Das Gericht soll anschließend Erziehungsmaßnahmen verhängen und die Kinder zeitweise aus den Familien nehmen können.
„Ziel muss sein zu verhindern, dass solche Kinder später Stammgast im Gefängnis werden“, so der AKJ-Vorsitzende Winfried Bausback. Bislang stellen Staatsanwaltschaften die Strafverfahren bei Strafunmündigkeit ein.
Laut Kriminalstatistik ist die Zahl tatverdächtiger Kinder gestiegen, für Aufsehen hatten einzelne Tötungsdelikte in Leipzig, Dortmund oder Freudenberg gesorgt.
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