„Wir haben in Deutschland scharfe und wirksame Nachweispflichten, wenn jemand höhere Beträge mit Bargeld zahlen will“, sagte er dem „Handelsblatt“ (Montagsausgabe) mit Blick auf einen Vorstoß von Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD). „Das reicht vollkommen aus.“
Erfahrungen mit Bargeld-Obergrenzen in anderen europäischen Ländern zeigten zudem, dass diese nicht wirksamer seien als strenge Nachweispflichten. Der CDU-Innenpolitiker Alexander Throm unterstützt zumindest ein Barzahlungsverbot bei Immobilienkäufen, wie im Ampel-Koalitionsvertrag vereinbart. „Die Einschränkung des Zahlungsverkehrs mit Bargeld für bestimmte Geschäfte, etwa für Immobiliengeschäfte, halte ich für eine sinnvolle Maßnahme“, sagte Throm dem „Handelsblatt“. Allerdings bleibe die Innenministerin beim Kampf gegen Geldwäsche und Extremismusfinanzierung auf halbem Weg stehen. „Noch wichtiger wäre es, den Ermittlungsbehörden bessere Auskunfts- und Einsichtsbefugnisse in Finanzgeschäfte zu gewähren, um die kriminellen Geldströme in der organisierten Kriminalität oder in extremistischen Organisationen effektiver aufzuklären“, so Throm. Auch die FDP sieht ein allgemeines Bargeldlimit kritisch. Doch der Druck, auch hier voranzukommen, steigt. Aus dem Bundesfinanzministerium hieß es dazu gegenüber der Zeitung, dass es im EU-Parlament und unter den EU-Staaten längst „sehr klare Mehrheiten“ für eine Bargeld-Obergrenze gebe. Nur die Höhe sei noch strittig. Gleichwohl bestehe in der FDP die Sorge, dass durch eine allgemeine Bargeld-Obergrenze das Bargeld schrittweise durch weitere Absenkungen immer weiter zurückgedrängt werden könnte, wodurch dann auch Privatbürger betroffen wären, hieß es weiter.