CSU-Parteitag: Merz schließt „Migrationswahlkampf“ nicht aus

Auf dem CSU-Parteitag hat CDU-Parteichef und Unions-Kanzlerkandidat Friedrich Merz in seiner Rede zu seinen Prioritäten bei einem möglichen Regierungswechsel den Fokus auf Migranten gelegt und einen "Einwanderungswahlkampf" nicht ausgeschlossen. "Die allererste Priorität ist, dass wir nach innen wie nach außen die Sicherheit unseres Landes gewährleisten", sagte Merz am Samsteg.

Auf dem CSU-Parteitag hat CDU-Parteichef und Unions-Kanzlerkandidat Friedrich Merz in seiner Rede zu seinen Prioritäten bei einem möglichen Regierungswechsel den Fokus auf Migranten gelegt und einen „Einwanderungswahlkampf“ nicht ausgeschlossen.

„Die allererste Priorität ist, dass wir nach innen wie nach außen die Sicherheit unseres Landes gewährleisten“, sagte Merz am Samsteg. „Äussere und innere Sicherheit lassen sich nicht mehr voneinander trennen. Das sind zwei Seiten derselben Medaille.“

Die Gewährleistung der Sicherheit nach innen habe „natürlich“ auch „etwas mit irregulärer Migration zu tun“, sagte der CDU-Chef. Man dürfe nicht die Augen davor verschließen, „dass insbesondere in den letzten Jahren die Zahl der jungen Männer, die eben keinen Fluchtgrund hatten, sondern die aus ganz anderen Motiven ihre Heimat verlassen haben, in Deutschland angekommen sind und hier mittlerweile zu denen gehören, die uns in den Städten Gemeinden im Land im Bund die allergrößten Probleme machen“, so der Kanzlerkandidat.

Er wolle „keinen Migrations- und Einwanderungswahlkampf im nächsten Jahr führen“, erklärte Merz. „Aber wenn die Koalition sich nicht im Stande sieht, wenn vor allem die Grünen diejenigen sind, die immer wieder auf der Bremse stehen, dann werden wir, ob wir es wollen oder nicht, im nächsten Jahr auch einen Wahlkampf zu diesen Themen miteinander zu führen haben, um Klarheit zu verschaffen, wo wir denn hier stehen und was unsere Meinung ist zu diesem Thema.“

Die Begriffe „illegalen Migration“, „irreguläre Migration“ und „undokumentierte Migration“ werden häufig synonym verwendet. Der Großteil der Asylsuchenden, die nach Deutschland kommen, gilt zunächst als „illegal eingereist“, da sie Asylanträge nicht vor ihrer Einreise stellen können. In Deutschland können sie allerdings legal ein Asylgesuch stellen. Werden die Anträge genehmigt, gelten die Flüchtlinge als regulär aufhältig.


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