„Die Verpflichtung zur kommunalen Wärmeplanung ist grundsätzlich richtig, doch mit diesem Gesetzentwurf lässt uns die Bundesregierung weiter fahrlässig in die Klimakrise rutschen“, sagte Barbara Metz, Bundesgeschäftsführerin der DUH, am Dienstag. Statt Kommunen sowie Hauseigentümern „Klarheit zu geben, wohin die Reise bei der Wärmeversorgung gehen muss, wird jede noch so absurde Heizquelle ermöglicht“, kritisierte sie.
„Wasserstoffheizungen sind zum Beispiel für die dezentrale Versorgung völlig ungeeignet. Grüner Wasserstoff ist teuer und seine Verfügbarkeit unsicher.“ Die späten Fristen für die Wärmeplanung würden zudem in der Übergangszeit zum Einbau neuer fossiler Heizungen verleiten, so Metz. Sascha Müller-Kraenner, Bundesgeschäftsführer der DUH, ergänzte: „Mit einem Anteil von 30 Prozent klimafreundlicher Wärme bis 2030 schaffen wir die Wärmewende nicht.“
Der Gesetzesentwurf sieht für Wärmenetze eine Quote von 30 Prozent erneuerbarer Wärme und unvermeidbarer Abwärme bis 2030 vor. Aus Sicht der Umwelthilfe ist dies „völlig unzureichend, wenn bis 2045 schon 100 Prozent notwendig werden“. Die Quote sei zudem ein „klarer Bruch mit dem Koalitionsvertrag, in dem 50 Prozent bis 2030 vereinbart sind“. Zudem würden „selbst die schwachen 30 Prozent noch durch diverse Ausnahmeregelungen so stark aufgeweicht, dass das Ziel wohl nur für wenige Netze gelten wird“, so die Umwelthilfe.