„Ohne Datentransfers sind Cloud-Lösungen und Software wie beispielsweise Videokonferenzsysteme von US-Anbietern in der Regel nicht nutzbar“, sagte Iris Plöger, Mitglied der Hauptgeschäftsführung des Bundesverbandes der Deutschen Industrie (BDI), dem „Handelsblatt“ (Montagausgabe). Unternehmen müssten deshalb derzeit „aufwändige, individuelle Vorprüfungen“ durchführen und zusätzliche Schutzmaßnahmen ergreifen.
Es bestehe aber immer das Risiko eines Verstoßes gegen die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), weil unklar sei, was für diese Schutzmaßnahmen im Einzelfall gelte. Plöger bemängelte in diesem Zusammenhang, dass für den transatlantischen Transfer personenbezogener Daten seit drei Jahren ein „Angemessenheitsbeschluss zum US-Datenschutzniveau als allgemeine Rechtsgrundlage“ fehle und forderte eine „zügige“ Lösung. Der Deutsche Industrie- und Handelskammer (DIHK) mahnte ebenfalls zur Eile bei dem Thema: DIHK-Chefjustitiar Stephan Wernicke wies auf das Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom Juli 2020 hin. Weil dadruch das bis dahin gültige Abkommen „Privacy Shield“ gekippt wurde, bestünden immer noch „massive negative Auswirkungen für die deutsche Wirtschaft“, sagte Wernicke dem „Handelsblatt“. „Die USA und die EU brauchen ein rechtssicheres Abkommen, um den Fortbestand von Datenflüssen zwischen der EU und den USA langfristig zu gewährleisten.“