Laut eines Berichts des „Spiegel“ haben im Jahr 2021 Firmen 247 Anträge auf Auskunft über mögliche Rechercheanfragen gestellt, in 119 Fällen haben die Behörden die Informationen tatsächlich übermittelt. 2022 waren es bereits 309 Anträge und 176 Weitergaben.
Heribert Hirte, Vorstandsmitglied von Transparency International Deutschland, sieht darin eine Gefahr für zivilgesellschaftliche Organisationen und Journalisten: „Bei Geldwäsche und ähnlichen Verdachtsanzeigen ist es ein allgemeiner Grundsatz, dass der Betroffene nicht informiert wird oder sogar gar nicht informiert werden darf.“ Fabio De Masi, Ex-Bundestagsabgeordneter (Linke) und Fellow bei der Bürgerbewegung Finanzwende, spricht von einer „fragwürdigen Praxis“, auch weil man es zuweilen mit schwer kriminellem Milieu zu tun habe. So wurde etwa die maltesische Journalistin Daphne Caruana Galizia 2017 mit einer Autobombe in die Luft gesprengt. Der slowakische Journalist Kuciak wurde 2018 erschossen, der griechische Enthüllungsjournalist Giorgos Karaivaz 2021. Sie alle recherchierten zu Firmen und deren Geldströmen sowie Organisierter Kriminalität. Anfang Februar verkündete auch Luxemburg Pläne, Firmen über Recherchen zu informieren. Das Land will damit dem Beispiel Deutschlands, Österreichs und der Niederlande folgen und möglicherweise einen Schritt weitergehen: Firmeninhaber könnten bald die Berufsgruppe der anfragenden Person erfahren oder sogar deren Namen; in Litauen werden Namen sogar schon jetzt weitergegeben. Hintergrund für das Vorgehen Luxemburgs ist ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom November, das den öffentlichen Zugang zu Transparenzregistern nicht im Einklang mit dem Schutz personenbezogener Daten sieht. Seit der Entscheidung haben etliche Länder ihre Transparenzregister für die Öffentlichkeit geschlossen. In Deutschland können Firmeneigentümer erfahren, dass zu ihnen recherchiert wird – allerdings nicht, von wem genau.