Ein Abkommen über die Zusammenarbeit der Wettbewerbsbehörden sei am Dienstag unterzeichnet worden, teilte das Bundeswirtschaftsministerium mit. Das Abkommen erlaube dem Bundeskartellamt und der Schweizer Wettbewerbskommission künftig eine „effiziente Durchsetzung“ des Wettbewerbsrechts in „grenzüberschreitenden Sachverhalten“, hieß es.
In der Schweiz muss das Abkommen allerdings noch von der Schweizer Bundesversammlung genehmigt werden. „Künftig müssen kartellbehördliche Untersuchungen nicht mehr vor Ländergrenzen Halt machen“, sagte Staatssekretär Sven Giegold. „Vielmehr können das Bundeskartellamt und die Schweizer Wettbewerbskommission ihre Untersuchungen koordinieren und Beweise austauschen, die sie in ihren Untersuchungen gewonnen haben.“ Damit schließe man Lücken in der grenzüberschreitenden Kartellrechtsdurchsetzung. Von den neuen Regeln profitierten auch die Verbraucher, so Giegold. Bisher war die behördliche Zusammenarbeit in Wettbewerbsfragen mit der Schweiz informeller Natur. Das neue Abkommen soll den Rahmen für eine bessere behördliche Zusammenarbeit schaffen.