„Weil die Daten der Beschäftigten ein hochsensibles Gut sind, braucht es einen zuverlässigen Schutz“, sagte sie den Zeitungen des „Redaktionsnetzwerks Deutschland“ (Samstagsausgaben). „Bei jeder Verarbeitung von Beschäftigtendaten ist sorgfältig abzuwägen, ob sie zu dem Zweck überhaupt gebraucht werden und notwendig sind“, so die Gewerkschafterin.
Überwachung dürfe, wenn überhaupt, nur im „begründeten Ausnahmefall“ stattfinden. Auch der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit, Ulrich Kelber, lobte den Vorstoß der Minister: „Gerade im Zeitalter der Digitalisierung muss ein Beschäftigtendatenschutzgesetz zur Regelung neu aufkommender Technologien hinreichend flexibel sein, ein hohes Datenschutzniveau für die Beschäftigten gewährleisten sowie Rechtsklarheit für alle Akteure der Arbeitswelt ermöglichen“, sagte er dem RND. Je höher das Schädigungspotenzial einer KI oder eines algorithmischen Systems sei, desto strenger müssten die Anforderungen an seinen Einsatz sein. Der Ansatz des Gesetzentwurfs sei daher richtig, so der Datenschützer: „Dauerhafte oder verdeckte Überwachung am Arbeitsplatz muss die absolute Ausnahme bleiben und das Erstellen von lückenlosen Bewegungs- und Leistungsprofilen sollte schon aus Gründen der Rechtssicherheit ausdrücklich gesetzlich verboten werden“, so Kelber.