DGB fordert regelmäßige Hitze-Gefährdungsbeurteilungen

Das DGB-Vorstandsmitglied Anja Piel hat alle Arbeitgeber aufgefordert, während der Sommermonate regelmäßig Hitze-Gefährdungsbeurteilungen zu erstellen, um Arbeitsschutz während hoher Temperaturen zu gewährleisten.

„Arbeitgeber müssen ihre Beschäftigten vor Hitze schützen – Arbeit bei Hitze ist für Beschäftigte belastend und gefährdet im schlimmsten Fall ihre Gesundheit“, sagte Piel dem „Redaktionsnetzwerk Deutschland“ (Dienstagsausgaben). „Gefährdungsbeurteilungen sind immer noch kein Standard in Betrieben – ein Versäumnis der Arbeitgeber, das angesichts des Klimawandels und der extrem heißen Sommer vollkommen inakzeptabel ist.“

Piel verlangte weiter, Büroräume zu schließen, in denen über 35 Grad ist sowie die Anschaffung von Luftduschen. „In Räumen mit über 35 Grad kann nicht mehr gearbeitet werden – außer, der Arbeitgeber bietet Hilfsmittel wie Luftduschen und Hitzepausen an. Wenn Arbeitgeber ihrer Pflicht zum Hitzeschutz nicht nachkommen, heißt das allerdings nicht, dass Beschäftigte einfach nach Hause gehen dürfen, sondern nur, dass in bestimmten Räumen nicht mehr gearbeitet werden darf.“ Die Gewerkschafterin pochte auf Abkühlungs- und Sonnenschutzmaßnahmen ab einer Temperatur von 26 Grad. „Schon bei über 26 Grad muss der Arbeitgeber für Abkühlung sorgen. Klettert das Thermometer auf über 30 Grad, müssen Arbeitgeber Belastungen verringern“, sagte sie und zählte auf: „Regelungen zur flexiblen Verteilung der Arbeitszeit, sodass Arbeit in kühleren Stunden des Tages erfolgen kann. Im Büro gehört auch effektiver Sonnenschutz dazu – etwa, dass Jalousien auch nachts zu bleiben und die Lüftung nachts durchläuft. Maßnahmen wie Wärmequellen wie Drucker und Kopierer aus Arbeitsräumen zu entfernen, eine gelockerte Kleiderordnung sowie die Bereitstellung von Getränken schaffen Abhilfe bei großer Hitze.“




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