„Wenn Betriebe bisher nicht zu einem günstigeren Tarif für Strom und Gas wechseln, hat das mit bestehenden Lieferverträgen ohne Kündigungsmöglichkeiten zu tun, die geplante Differenzbetragsanpassungsverordnung negiert dies und geht damit voll zulasten der Unternehmen insbesondere im Mittelstand“, sagte DIHK-Vize-Hauptgeschäftsführer Achim Dercks der „Rheinischen Post“ (Donnerstagsausgabe). „Sie bestraft Betriebe, die 2022 zu extrem hohen Strom- und Gaspreisen Verträge abschließen mussten, da es gar keine anderen Angebote am Markt gab.“
Viele Unternehmen seien froh gewesen, dass sie überhaupt Angebote bekommen hätten. „Uns sind aus dem vergangenen Herbst Vertragsangebote mit bis zu 100 Cent pro Kilowattstunde Strom bekannt“, so Dercks. Werde die Entlastungsobergrenze, wie die Verordnung vorsehe, auf 37 Cent pro Kilowattstunde gedeckelt, bliebe das Unternehmen auf 63 Cent pro Kilowattstunde sitzen. Dabei könne es schnell um Existenzen im Mittelstand gehen. „Mit der Verordnung würden die Entlastungen durch die Preisbremsen teilweise massiv beschnitten, ohne dass die betroffenen Unternehmen ein Sonderkündigungsrecht bekommen, die Entlastungsobergrenze sollte daher ausschließlich für neue Verträge ab dem 1. Mai gelten“, so Dercks. Mit der Verordnung befasst sich der Bundestag am Donnerstagabend.