„Wer auf komplexe Sachverhalte keine differenzierten Antworten gibt, erliegt schnell der Gefahr, sich in Populismen zu flüchten“, sagte Limbach der „Westdeutschen Allgemeinen Zeitung“ (WAZ, Dienstagsausgabe). Das nach der Strafprozessordnung mögliche „besonders beschleunigte Verfahren“ erfordere einen einfach gelagerten Sachverhalt oder eine klare Beweislage.
„Dies gilt selbstverständlich auch für die sogenannten Freibad-Fälle. Wer das beschleunigte Verfahren für das Allheilmittel zur Bekämpfung von aktuell auftretenden Kriminalitätsphänomenen hält, der irrt.“ Laut NRW-Justizministerium wurden im vergangenen Jahr landesweit bei den Amtsgerichten 1.289 Fälle als beschleunigtes Verfahren erledigt. Grundsätzlich könnten die Staatsanwaltschaften zwar auch bei Körperverletzungsdelikten in Freibädern das Schnellverfahren beantragen, jedoch ist gerade nach Tumulten am Beckenrand die Beweislage häufig nicht so eindeutig.
Ohne Weiteres fehlt den Behörden in NRW zudem das Personal, um auch am Wochenende mehr Schnellurteile auf den Weg zu bringen. „Die Staatsanwaltschaften sind bereits heute sehr belastet“, erklärte Limbachs Sprecher. Der designierte CDU-Generalsekretär Carsten Linnemann hatte mehr Schnellurteile gegen Gewalttäter gefordert. „Wer mittags im Freibad Menschen angreift, muss abends vor dem Richter sitzen und abgeurteilt werden“, hatte er der „Bild am Sonntag“ gesagt.