Verwerfungen wie bei den Streitigkeiten zum Haushalt in den USA drohten dadurch aber nicht. „Die Bundesregierung darf nun nicht den Fehler machen, wichtige Zukunftsinvestitionen zu kürzen und somit den Wohlstand und die Wettbewerbsfähigkeit Deutschlands nachhaltig zu schädigen. Die Bundesregierung wird nicht an Steuererhöhungen und einer Reduktion von schädlichen Subventionen, beispielsweise für fossile Energieträger vorbeikommen“, ergänzte Fratzscher.
Denn: „Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts macht klar, dass die Bundesregierung weder für 2023 noch für 2024 eine Notlage deklarieren und ein erneutes Aussetzen der Schuldenbremse realisieren kann. Der Bundesregierung bleibt keine andere Wahl, als die Schuldenbremse zu reformieren“, so Fratzscher.