Die EU-Kommission soll darüber entscheiden, ob das Gericht Döner künftig als „garantiert traditionelle Spezialität“ mit strengen Zubereitungsvorschriften geschützt werden soll. Das berichtet die „Bild“ unter Berufung auf einen entsprechenden Antrag einer türkischen Erzeugergruppe.
Die Antragsteller wollen unter anderem erreichen, dass Hersteller von Dönerfleisch EU-weit die „traditionellen Merkmale von in der Türkei und in Europa hergestelltem Döner“ einhalten. So muss das Dönerfleisch in „Scheiben einer Dicke von drei bis fünf Millimetern bei rotem Fleisch und in einer Dicke von ein bis zwei Zentimeter bei Hähnchen mit einem Messer“ geschnitten werden. Das Abschneiden des Fleisches muss wiederum „von oben nach unten in dünnen, zwei bis fünf Millimeter dicken Streifen mit dem ‚Döner`-Messer“ erfolgen.
„Die Europäische Kommission hat von einer türkischen Erzeugergruppe einen Antrag auf Schutz des Namens ‚Döner` als ‚garantiert traditionelle Spezialität (TSG)` in der EU erhalten“, bestätigte ein Kommissionssprecher der „Bild“. Nun beginne eine dreimonatige Frist, in der Interessenträger „das Recht haben, Einspruch gegen den Antrag einzulegen“. Wenn die Kommission „starken Widerspruch“ erhalte und dieser „sachlich und verfahrenstechnisch“ richtig sei, könne der Antrag abgelehnt werden, hieß es weiter.