Drei Milliarden Euro Fördergeld für Ganztagsausbau ungenutzt

Trotz des Mangels an Ganztagsbetreuung für Grundschüler liegen derzeit Fördergelder des Bundes in Höhe von knapp drei Milliarden Euro auf Eis oder wurden von den Bundesländern nicht abgerufen.

Das geht aus einer Antwort des Bundesfamilienministeriums auf eine CDU/CSU-Anfrage hervor, über die die Zeitungen des „Redaktionsnetzwerks Deutschland“ in ihren Freitagsausgaben berichten. Demnach stehen 2,75 Milliarden Euro an Bundesförderung zum Ausbau der Ganztags-Infrastruktur nicht zur Verfügung, weil die dafür nötige Verwaltungsvereinbarung seit mehr als einem Jahr nicht unterzeichnet ist.

Zudem haben die Bundesländer im Jahr 2022 von den 750 Millionen Euro bereitstehender Bundesgelder für den schnelleren Ausbau der Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder 72 Prozent abgerufen, wie aus dem Schreiben hervorgeht. Damit blieben 208 Millionen Euro ungenutzt. Schlusslicht beim Aufbau von Betreuungsplätzen ist demnach Bayern, das knapp 19 Prozent der ihm zustehenden rund 117 Millionen Euro Bundeshilfen angefordert hat. Berlin rief etwas mehr als ein Drittel der 38,5 Millionen Euro ab, die der Bund für neue Ganztagsinfrastruktur der Hauptstadt bereithielt. Im Plan liegen dagegen Hamburg, Bremen, Sachsen-Anhalt und das Saarland, die ihre Mittel jeweils komplett abgerufen haben, sowie Baden-Württemberg mit 98,7 Prozent. Bund und Länder hatten sich 2021 darauf geeinigt, den Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung in der Grundschule ab 2026 schrittweise einzuführen – zunächst für die erste Klassenstufe, dann schrittweise für jede weitere. Ab 2029 soll der Anspruch für alle Kinder bis zur vierten Klasse gelten. In dem Schreiben bekennt sich die Bundesregierung zu dieser Gesetzeslage.

Dass der Bund auch ein Jahr nach Inkrafttreten des Gesetzes zur Förderung der Ganztagsbetreuung die Verteilung seiner zusätzlichen 2,75 Milliarden Euro noch nicht in die Wege geleitet hat, erklärt das Familienministerium in dem Schreiben mit internen Abstimmungen: Die Verhandlungen über die nötige Verwaltungsvereinbarung für das „Investitionsprogramm Ganztagsausbau“ sei vor allem so „zeitintensiv“, weil sichergestellt werden solle, dass die Bundeshilfen nicht gegen die Bildungshoheit der Länder im Grundgesetz verstoßen. Wann das Geld bereitsteht, ist offen: „Das Unterschriftenverfahren wird eingeleitet, sobald die Abstimmungen abgeschlossen sind“, heißt es in dem Schreiben. Angesichts des lahmenden Ausbaus der Angebote zweifelt die Union an der Umsetzbarkeit des Rechtsanspruchs. „Es ist mehr als deutlich, dass bis 2026 nicht ausreichend Betreuungsplätze für Grundschulkinder zur Verfügung stehen“, sagte die familienpolitische Sprecherin der Unionsfraktion, Silvia Breher.

Besonders die fehlende Freigabe für die 2,75 Milliarden Euro an Bundesmitteln kritisierte die CDU-Bundesvize scharf: „Die Ampel lässt Länder, Kommunen und Träger einfach im Regen stehen“, so Breher.




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