Das berichtet die „Welt am Sonntag“ unter Berufung auf „Justizkreise“. Das Bundesjustizministerium bestätigte demnach den Eingang eines Fragenkatalogs des EGMR zur sogenannten „Bundesnotbremse“.
Das Gericht hat dabei offenbar eine Frist bis zum 12. April eingeräumt und fordert unter anderem eine Antwort auf die Frage, ob das Kindeswohl tatsächlich der zentrale Maßstab für die erneuten Schulschließungen gewesen sei. Außerdem wollen die Richter laut Bericht der „Welt am Sonntag“ wissen, inwieweit die Auswirkungen von früheren Schulschließungen in der Pandemie-Zeit bei der Entscheidungsfindung berücksichtigt worden waren. Darüber hinaus forderte der EGMR die Regierung auf, Informationen über die damalige „Verfügbarkeit, den Umfang und die Dauer alternativer Bildungsmöglichkeiten“ wie hybriden Lernmöglichkeiten, Online-Unterricht und Notfallbetreuung in der Schule vorzulegen. Zwei Rechtsanwälte hatten im Mai 2022 Beschwerde gegen die Bundesrepublik beim EGMR eingereicht. Zuvor hatte das Bundesverfassungsgericht ihre Klage wegen der Schulschließungen abgewiesen. Solange sich der Staat auf wissenschaftliche Expertisen stützen kann, die nicht eindeutig widerlegt seien, so das Urteil der Richter, seien die Schulschließungen zum Schutz der Risikogruppen vertretbar gewesen. Deutsche Behörden und Gerichte müssen aber die Rechtsprechung des EGMR umsetzen. Dass der Gerichtshof einen Fragenkatalog verschickt hat, deutet darauf hin, dass die Richter den Fall ernst nehmen.
Nur rund zwei Prozent der Beschwerden gegen Deutschland, die jährlich beim EGMR eingehen, werden der Bundesregierung, verbunden mit der Aufforderung zur Stellungnahme, übermittelt.