Das ist das Ergebnis des Berichts des Bundesinstituts für Risikobewertung (BfR). Das Institut hat die Aufgabe, die von den Ländern übermittelten Daten zum Antibiotikaeinsatz jährlich auszuwerten und eine Risikobewertung zur Antibiotikaresistenz vorzunehmen.
In seinem jetzt veröffentlichten Bericht berücksichtigt das BfR die Daten aus den Jahren 2018 bis 2021 und vergleicht diese mit dem Jahr 2017. „Die erfreuliche Botschaft ist, dass bei den erfassten Nutztierarten ein rückläufiger Antibiotika-Gesamtverbrauch zu sehen ist, wenn auch mit Schwankungen“, sagte Annemarie Käsbohrer, Leiterin der Fachgruppe „Epidemiologie, Zoonosen und Antibiotikaresistenz“, die den Bericht erstellte. Auch das Vorkommen von antibiotikaresistenten Keimen in Schlachttieren ist eher rückläufig. „Allerdings ist dieser Rückgang bei den Nutzungsarten unterschiedlich und spiegelt nicht den beobachteten Rückgang des Verbrauchs wieder. Wir müssen das Resistenzverhalten von Keimen noch besser verstehen lernen und die Anstrengungen zur Reduktion intensivieren, um langfristig einen Abfall der Resistenzrate erreichen zu können“, sagte Käsbohrer. Die größten Antibiotikamengen wurden nach wie vor bei Mastschweinen eingesetzt, gefolgt von -ferkeln, -puten, -hühnern und -kälbern. Die Verbrauchsmengen bei Mastrindern sind vernachlässigbar. Auch ein Rückgang für die zur Behandlung des Menschen besonders wichtigen Antibiotikagruppen bei allen Nutzungsarten war zu beobachten.
Bei der durchschnittlichen Häufigkeit der Gabe von Antibiotika in den einzelnen Betrieben zeigte sich meist eine abnehmende Tendenz. Bei Masthühner-Betrieben ist hingegen ein deutlich ansteigender Trend zwischen 2017 und 2021 zu erkennen. Aus Sicht des BfR müssen die Anstrengungen zur Reduktion des Antibiotikaeinsatzes fortgesetzt und intensiviert werden, um die Ausbreitung von Resistenzen zu verhindern und langfristig auch einen Abfall der Resistenzraten erreichen zu können. Rechtliche Grundlage für den jetzt erschienenen BfR-Bericht ist das Tierarzneimittelgesetz (TAMG) vom 28. Januar 2022.
Das Gesetz regelt, dass Betriebe, die Rinder, Schweine, Hühner oder Puten zur Fleischerzeugung halten, den Einsatz von Antibiotika dokumentieren und an die zuständigen Landesbehörden übermitteln müssen. Dem BfR werden diese Daten in pseudonymisierter Form übermittelt. Der Bericht ist ein Baustein zur Abschätzung der Wirkung der Antibiotikaminimierungsstrategie der Bundesregierung und des Risikos einer Übertragung resistenter Bakterien aus der Tierhaltung auf den Menschen. Ziel der Antibiotikaminimierungsstrategie ist es, den Einsatz von Antibiotika in der Tierhaltung zu reduzieren, um so der Resistenzentwicklung von Keimen, die auf den Menschen übergehen können, entgegenzuwirken.
Wenn Menschen mit antibiotikaresistenten Keimen in Kontakt kommen, wirken bei Krankheiten notwendige Antibiotikatherapien möglicherweise nicht.