Einsparungen im Agrarsektor teilweise abgewendet

Die Bundesregierung will die geplanten Kürzungen im Agrarsektor teilweise zurücknehmen sowie die Einführung einer Plastiksteuer auf 2025 verschieben.

Die Bundesregierung will die geplanten Kürzungen im Agrarsektor teilweise zurücknehmen sowie die Einführung einer Plastiksteuer auf 2025 verschieben. Das teilte der Sprecher der Bundesregierung, Steffen Hebestreit, am Donnerstagnachmittag mit. Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD), Vizekanzler Robert Habeck (Grüne) und Bundesfinanzminister Christian Lindner (FDP) haben sich demnach darauf geeinigt, auf die „Abschaffung der Begünstigung bei der Kraftfahrzeugsteuer für Forst- und Landwirtschaft“ zu verzichten.

Damit solle ein zum Teil erheblicher bürokratischen Aufwand für die betroffenen Unternehmen vermieden werden, hieß es. Auch die Abschaffung der Steuerbegünstigung beim Agrardiesel soll nicht in einem Schritt vollzogen werden. Stattdessen erfolge eine schrittweise Reduzierung der Begünstigung, um den betroffenen Unternehmen mehr Zeit zur Anpassung zu geben, so die Bundesregierung. Im Jahr 2024 soll der Entlastungssatz nunmehr um 40 Prozent reduziert werden.

Im Jahr 2025 soll eine Reduzierung um weitere 30 Prozent erfolgen. Für im Jahr 2026 verbrauchte Mengen soll die Subvention vollständig entfallen. „Die Rück-Vergütung der im Jahr 2023 verbrauchten Mengen im Jahr 2024 erfolgt unverändert“, so Hebestreit. Zudem soll die Plastiksteuer erst ab 2025 eingeführt werden.

Dies sei erforderlich, „um mehr Zeit zur Erarbeitung einer effizienten und möglichst bürokratiearmen Lösung zu gewinnen“, hieß es. Bislang wird die Plastikabgabe an die EU von den Steuerzahlern getragen. Im Koalitionsvertrag ist vereinbart, dass diese auf die Verursacher umgelegt werden soll. Darüber hinaus haben sich die Koalitionsspitzen darauf geeinigt, zur Deckung des zusätzlichen Investitionsbedarfs bei der Deutschen Bahn das Eigenkapital des Staatsunternehmens bis 2029 um 20 Milliarden Euro zu erhöhen.

In den Jahren 2024 und 2025 sind dabei jeweils Eigenkapitalerhöhungen von 5,5 Milliarden Euro vorgesehen. Dazu sollen nach den Plänen der Ampelregierung auch Beteiligungserlöse eingesetzt werden. Um die aus den Änderungen entstehende Haushaltslücke von rund 2,5 Milliarden Euro für 2024 zu füllen, sollen von den Einnahmen aus der Wind-Offshore-Ausschreibung im Jahr 2023 rund 780 Millionen Euro für den allgemeinen Bundeshaushalt verwendet werden. Zudem sollen die Mittel des Landwirtschaftsministeriums um 100 Millionen Euro gekürzt werden.

Die Bundesregierung verweist außerdem darauf, dass sich aus aktualisierten Wirtschafts- und Haushaltsdaten im Bundeshaushalt Spielräume ergeben hätten. Das Finanzministerium sei derzeit gemeinsam mit den anderen betroffenen Bundesministerien dabei, die Formulierungshilfen für den Deutschen Bundestag für die bereits im Dezember vereinbarten Maßnahmen und die sich nun ergebenden Veränderungen zu finalisieren, hieß es. Nach den Planungen der Koalitionsfraktionen soll der Haushaltsausschuss des Bundestags dann Mitte Januar in einer weiteren Bereinigungssitzung über den Bundeshaushalt 2024 beraten. In der zweiten Sitzungswoche des Bundestages Ende Januar soll nach diesen Planungen der Bundeshaushalt 2024 beschlossen werden.

Der Bundesrat könnte in seiner Sitzung am 2. Februar das Gesetzgebungsverfahren dann abschließen. Bis dahin soll die vorläufige Haushaltsführung gelten.




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