Einwegplastik-Hersteller sollen sich an Stadtreinigung beteiligen

Hersteller von Einwegplastik sollen sich künftig an den Kosten der Abfallbeseitigung in Parks und Straßen beteiligen müssen.

Das Bundeskabinett brachte dazu am Mittwoch einen Gesetzentwurf zum Aufbau eines Einwegkunststofffonds auf den Weg. Die Hersteller sollen demnach eine jährliche Abgabe in den Fonds einzahlen, der vom Umweltbundesamt verwaltet wird.

Die Höhe der Abgabe bemisst sich an der Art und Menge jener Produkte, die sie zuvor auf den Markt gebracht haben. Aus dem Fonds können Kommunen Gelder erhalten, die ihre Kosten für Abfallbewirtschaftung und Sensibilisierungsmaßnahmen decken. Zu den betroffenen Produkten aus Einwegkunststoff zählen laut Umweltministerium beispielsweise Tabakprodukte mit kunststoffhaltigen Filtern, Getränkebehälter und -becher und To-Go-Lebensmittelbehälter. „Zigarettenkippen, Flaschen, To-Go-Becher und Einmal-Essensbehälter landen leider viel zu oft an Straßenrändern, in unseren Parks und Wäldern und sind Ausdruck der Verschmutzungskrise“, sagte Bundesumweltministerin Steffi Lemke (Grüne). Die Kosten für Reinigung und Entsorgung des achtlos weggeworfenen Wegwerfplastiks trage bislang die Allgemeinheit, was sich mit dem Gesetz ändern solle. „Wer sein Geschäft darauf stützt, Wegwerfprodukte aus Plastik auf den Markt zu bringen, soll sich an den Sammlungs- und Reinigungskosten der Kommunen beteiligen.“ Die neue Abgabe sollen die Hersteller erstmals im Frühjahr 2025 leisten, und zwar auf der Basis der im Kalenderjahr 2024 in Verkehr gebrachten Produktmenge. Die konkrete Höhe der Abgabesätze für die Hersteller sowie das Auszahlungssystem an die Kommunen und sonstigen Anspruchsberechtigten werden erst später durch eine Rechtsverordnung festgelegt. Eine Datenbasis werde derzeit durch ein Forschungsvorhaben im Auftrag des Umweltbundesamtes ermittelt, hieß es aus dem Umweltministerium. Nach den ersten Ergebnissen des Forschungsvorhabens werden die Einnahmen des Fonds auf bis zu 450 Millionen Euro jährlich geschätzt.




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