EKD für Ausschluss von AfD-Anhängern aus Kirchenämtern

Die amtierende Ratsvorsitzende der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD), Kirsten Fehrs, hat sich für eine rechtliche Prüfung der Vereinbarkeit von Kirchenämtern und dem Engagement für die AfD ausgesprochen.

Die amtierende Ratsvorsitzende der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD), Kirsten Fehrs, hat sich für eine rechtliche Prüfung der Vereinbarkeit von Kirchenämtern und dem Engagement für die AfD ausgesprochen. Sie verteidigte die Entscheidung in dem Fall aus Quendlinburg in Sachsen-Anhalt, wo ein Pfarrer wegen seiner Ratskandidatur für die AfD seine Stelle verlor. „Die Landeskirche hat hier eine klare Linie vertreten: Wenn jemand, wie in diesem Fall zwar parteilos, aber öffentlich das Gedankengut der AfD vertritt, ist das nicht mit einem herausgehobenen Amt in der Kirche vereinbar“, sagte die EKD-Ratsvorsitzende der „Rheinischen Post“ (Donnerstagausgabe).

Der Mitarbeiter sei von der Landeskirche von seinem Dienst abberufen worden, das könne eine Konsequenz sein. „Wie sich das grundsätzlich im Kirchendienst verhält, damit werden wir uns auch eingehend rechtlich beschäftigen müssen, das ist juristisch nicht ganz einfach“, so die Bischöfin.

Völkisch-nationale Gesinnungen seien eindeutig nicht mit dem christlichen Verständnis von Nächstenliebe und Barmherzigkeit und deshalb nicht mit Kirchenämtern vereinbar. Vergleichbar habe sich auch die EKD-Synode im Dezember positioniert.




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