Ermittlungen gegen Bystron müssen nach EU-Wahl vorerst pausieren

Die Generalstaatsanwaltschaft München muss die Korruptionsermittlungen gegen den AfD-Politiker Petr Bystron wohl demnächst unterbrechen.

Die Generalstaatsanwaltschaft München muss die Korruptionsermittlungen gegen den AfD-Politiker Petr Bystron wohl demnächst unterbrechen. Das berichten der „Spiegel“ und das ZDF. Bisher war er Bundestagsabgeordneter für den Wahlkreis München-Nord. Am Wochenende wurde Bystron ins Europäische Parlament gewählt. Mit Beginn seines Mandats genießt er wieder Immunität.

Die bayerischen Fahnder verdächtigen Bystron der Bestechlichkeit von Mandatsträgern und der Geldwäsche. Sie vermuten, dass er von Hinterleuten eines prorussischen Portals Zehntausende Euro erhielt und im Gegenzug im Bundestag im Sinne Moskaus handelte. Im Mai durchsuchten Polizisten mehrere Büros und Wohnungen in Bayern, Spanien und Berlin, darunter Bystrons Abgeordnetenbüro. Zuvor hatte der Bundestag seine Immunität aufgehoben.

Das Europäische Parlament teilte mit, dass das Mandat der neu gewählten Abgeordneten mit der konstituierenden Sitzung am 16. Juli in Straßburg beginne. Ab diesem Zeitpunkt wäre Bystron wieder immun und somit vor Strafverfolgung geschützt. Möglicherweise greift die Immunität auch schon wenige Tage vorher, wenn die neuen EU-Abgeordneten anreisen. Bis sie wieder aufgehoben ist, müssen die Ermittlungen der Generalstaatsanwaltschaft München ruhen.

Die Generalstaatsanwaltschaft München wollte sich zu möglichen Folgen für die Ermittlungen gegen Bystron nicht äußern. Generalstaatsanwalt Reinhard Röttle sagte dem „Spiegel“ und dem ZDF, die Behörde werde „unter Beachtung der Immunität jeglichem Anfangsverdacht einer Abgeordnetenbestechung konsequent nachgehen“. Röttle weiter: „In Bayern ist kein Platz für politische Korruption.“

Die Aufhebung der Immunität kann sich im Europäischen Parlament über Wochen hinziehen, manchmal dauert es Monate. Im Fall des früheren AfD-Chefs Jörg Meuthen zog es sich mehr als ein halbes Jahr hin. Wegen einer Parteispendenaffäre hatte die Berliner Staatsanwaltschaft im Juni 2021 die Aufhebung seiner Immunität beantragt. Vollzogen wurde der Schritt im Februar 2022.




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